Unterstützung für Kinder und Jugendliche

LSP MPA Illustration

Medizinisch-psychotherapeutische Anlauf- und Beratungsstellen

Menschen, die eine medizinisch-psychotherapeutische oder beraterische Hilfe in Anspruch nehmen wollen, steht dafür ein breites Unterstützungsangebot zur Verfügung. Bei der Fülle an unterschiedlichen Anlaufstellen kann es schwer sein, die für sich passende Hilfeform zu finden. Entsprechend der eigenen Lebenslage bieten sich oft unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen an. Im medizinisch-psychotherapeutischen und beraterischen Sektor reichen diese von stationären Anlaufstellen, wie der Behandlung in einer psychiatrischen Klinik, über das Aufsuchen einer Psychotherapeutin und der ambulanten Behandlung in einer Tagesklinik, bis hin zu aufsuchenden Hilfeformen. Bei aufsuchenden Hilfeformen wird eine Unterstützung im häuslichen Umfeld geschaffen, wie u.a. der sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) oder die ambulant psychiatrische Pflege und Soziotherapie.

Unspezifische Angebote

Hausärzt*innen in einer freien Praxis sind für die Grund- und Erstversorgung von Betroffenen unterschiedlichster Erkrankungen zuständig. Damit stellen sie eine der wichtigsten Anlaufstellen bei körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen dar. Psychische Erkrankungen sind in deutschen Hausarztpraxen mittlerweile die zweithäufigste diagnostizierte Erkrankung. Ihr*Ihre Arzt*Ärztin kann neben einer umfangreichen körperlichen Untersuchung und dem Stellen einer somatischen Diagnose auch bei psychischen Schwierigkeiten weiterhelfen, wie bspw. bei der Weitervermittlung an eine*n Psychotherapeut*in.

Ein*e Facharzt*Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie beschäftigt sich mit der Erkennung, Behandlung, Prävention und Rehabilitation bei psychischen, psychosomatischen, entwicklungsbedingten und neurologischen Erkrankungen, sowie Verhaltensauffälligkeiten im Säuglings-, Kindes– und Jugendalter auch unter Berücksichtigung des familiären und sozialen Umfeldes.

Psychotherapeut Illustration

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten*innen diagnostizieren und behandeln psychische und psychosomatische Störungen mit Krankheitswert bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren. Es sind psychotherapeutisch tätige Psycholog*innen, Pädagog*innen und Ärzt*innen mit einer auf dem Studium aufbauenden fachkundlichen Weiterbildung in Psychotherapie für Kinder und Jugendliche. Erwachsene fallen nicht in seinen*ihren Zuständigkeitsbereich.

Der KJGD ist eine Abteilung bzw. ein Sachgebiet des Gesundheitsamtes. Aufgaben des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes sind hauptsächlich die vorbeugende Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, sowie deren Personensorgeberechtigte, Erzieher*innen und Lehrer*innen. Der KJGD untersucht Säuglinge, Kleinkinder und Schüler*innen gutachterlich, um Krankheiten, Entwicklungsstörungen und Behinderungen frühzeitig erkennen zu können, führt Kita-Aufnahme- und Einschulungsuntersuchungen durch und berät zum Thema Impfungen. Zudem werden sozialpädiatrische sowie sozialpädagogische Beratung und Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern bei Problemen und in Krisensituationen angeboten.

Erziehungs- und Familienberatungsstellen sind Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft sowie von freien Trägern der Jugendhilfe. Die Beratung kann auf Anfrage anonym stattfinden. In der Regel werden Erziehungsberatungsstellen von öffentlichen Leistungen finanziert, daher sind die Gespräche kostenfrei für die Familien.

Die Aufgabe von Erziehungs- und Familienberatung ist die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in ihren Familien zu unterstützen und die Erziehungsfähigkeit von Eltern oder Elternteilen zu fördern. Zudem bieten viele Erziehungsberatungsstellen Präventionskurse bspw. Gruppen für Kinder von getrennten Elternteilen, Elternkurse wie „Starke Eltern, starke Kinder“ und ähnliches an.

Ambulant Illustration

Die ambulanten Hilfen zur Erziehung sind staatliche Leistungen für Familien mit minderjährigen Kindern, bei denen ein Hilfebedarf festgestellt wurde. Die rechtliche Grundlage hierfür sind in §§ 27- 40 SGB VIII geregelt. In der Regel stellen die Eltern bzw. die Sorgeberechtigen einen Antrag zur Hilfe zur Erziehung beim Allgemeinen Sozialpädagogischen Dienst. In einem Hilfeplanverfahren werden gemeinsam mit der Familie Ziele festgelegt. Leistungserbringer sind Fachkräfte von freien Trägern der Jugendhilfe, die dann die jeweilige Hilfeform anbieten. Hilfearten sind bspw. die Sozialpädagogische Familienhilfe, die Soziale Gruppenarbeit und der Erziehungsbeistand.

Familienzentren (oder: Kinder- und Familienzentren) bieten für Kinder, Eltern und Familien Angebote einer leicht zugänglichen Unterstützung und Förderung. Der Begriff Familienzentrum bezieht sich in dieser Definition auf Kindertagesstätten, die Knotenpunkte in einem Netzwerk bilden, das Kinder individuell fördert sowie Familien umfassend berät und unterstützt. Ziel ist die Zusammenführung von Bildung, Erziehung und Betreuung als Aufgabe der Kindertageseinrichtungen mit Angeboten der Beratung und Hilfe für Familien.

Frühförderung ist ein niedrigschwelliges Förderangebot für Kinder bis zu drei Jahren mit (drohender) Behinderung, aber auch vorbeugende Unterstützung für Kinder mit Entwicklungsbeeinträchtigungen und ihre Familien. Die dort tätigen Fachkräfte sind i.d.R. Fachkräfte mit ergotherapeutischer und/oder heilpädagogischer Ausbildung. Sie arbeiten in der Regel ambulant in einer Praxis. Gelegentlich werden die Therapien auch aufsuchend, das heißt im Wohnumfeld des Kindes oder in der Kindertagesstätte durchgeführt. Dabei sollen die Eltern beziehungsweise die sonstigen Bezugspersonen des Kindes für dessen Bedürfnisse und Fähigkeiten sensibilisiert werden und befähigt werden, selbständig Übungen weiterzuführen. Die gesetzlichen Krankenkassen und die Sozialhilfeträger übernehmen die anfallenden Kosten.

Spezifische Ambulante Angebote in M-V

Das Projekt Perlentaucher ist eine Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit mindestens einem psychisch kranken oder belasteten Elternteil. Das Team von Perlentaucher besteht aus zwei Sozialarbeiter*innen und einem*einer Psycholog*in. Sie unterstützen die Kinder dabei die psychische Erkrankung besser zu verstehen und wollen die Kinder stärken, mit den schwierigen Phasen besser umzugehen. Ziel ist es, über die Krankheit aufzuklären, Ängste und Vorurteile abzubauen sowie die Kommunikation innerhalb der Familie zu stärken. Die Beratungsstelle bietet unter anderem die anonyme Erstberatung der Eltern bzw. Kinder, Informationen über die psychische Krankheit und deren Auswirkungen, thematische Gruppenarbeiten sowie pädagogisch geleitete Projektangebote an. Die Beratungen finden anonym, antrags- und kostenfrei statt und können von Kindern und Jugendlichen sowie deren Angehörigen jeden Alters aufgesucht werden.

Die Kindersprechstunde versteht sich als präventiver Ansatz zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien sowie für deren Eltern. Die Kinder und Jugendlichen haben die Möglichkeit, ihre Fragen, Ängste und Sorgen anzusprechen und werden dabei unterstützt, die Situation besser zu bewältigen. Vorrangiges Ziel ist die Entlastung der Kinder und deren Angehörigen. Das Angebot richtet sich vor allem an Kinder und Jugendliche, die im Evangelischen Krankenhaus Bethanien ambulant, teilstationär oder stationär behandelt werden.

Die Sprechstunde bietet altersgerechte Gesprächsangebote für Kinder und Jugendliche über psychische Erkrankungen, Unterstützung und Entlastung in Krisen sowie Beratung von Eltern und Angehörigen in Bezug auf den Umgang mit ihren Kindern. Die Sprechstunde unterstützt die Kinder außerdem dabei, wer für sie da ist, wenn sie Hilfe brauchen und erstellen zudem einen persönlichen Notfallplan. Den Eltern werden bei Bedarf weiterführende Hilfen aufgezeigt (z.B. zu Beratungsstellen, therapeutischen Angeboten oder Ämtern). Termine werden vorab telefonisch vereinbart. Ein Antrag ist hierfür nicht notwendig. Es können Kinder jeden Alters das Angebot in Anspruch nehmen und bis zu 5 Termine vereinbaren.

Das Betreuungsangebot richtet sich in der Regel an Kinder mit mindestens einem psychisch erkrankten Elternteil. Es handelt sich um ein ambulantes, gruppenorientiertes Hilfsangebot mit unterschiedlichen Betreuungsintensitäten für die Dauer von 1 bis 2 Jahren. Es finden in der Regel zwei feste Gruppennachmittage mit den Kindern statt sowie ein zusätzliches, flexibel gestaltetes Treffen. Die Elternarbeit wird bei diesem Leistungsangebot als flankierendes Element betrachtet. Angeboten werden in regelmäßigen Abständen themenzentrierte Elternabende sowie in regelmäßigen größeren Abständen Hausbesuche. Das Angebot richtet sich an Heranwachsende im Alter von 10 bis 14 Jahren. Ein Antrag wird über das Jugendamt gestellt.

„AURYN“ ist ein präventives Gruppenangebot für Kinder psychisch kranker Eltern.  Die Gruppe schafft einen Schutzraum zum Austausch über gemeinsame Sorgen, Ängste und belastende Gefühle sowie eine altersgerechte Aufklärung über die psychische Erkrankung der Eltern. Vorrangiges Ziel ist es hierbei, die Kinder von Schuld- und Schamgefühlen zu entlasten und ihre eigenen Gefühle und Bedürfnisse zu stärken. Die Stärkung des Selbstvertrauens, das Erleben von Gruppenzusammengehörigkeit, das Erlernen von Bewältigungsstrategien sowie die Enttabuisierung der psychischen Erkrankung unterstützt die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung und dient der Reduzierung des Risikos, selbst eine psychische Erkrankung zu entwickeln. Bei Bedarf sind auch Einzelberatungen möglich.

Das Patenschaftsprojekt „Das Boot“ hat zum Ziel, Eltern mit psychischen Erkrankungen zu entlasten. Kinder aus Familien mit psychischen Belastungen oder Erkrankungen können einmal wöchentlich (nach Absprache auch häufiger) die Patenfamilie aufsuchen. Die Paten sind ehrenamtliche Helfer*innen, die die Möglichkeit haben, durch eine*n ausgebildete Familientherapeut*in und Kinderschutzfachkraft zu den Themen Kinderschutz, psychische Erkrankung, Ansprache des Kindes und Ähnlichem geschult werden.

Die geschulte Fachkraft der Anlaufstelle ist Ansprechperson für Kind, Familien und Pat*innen sowie Bindeglied für eine intensive Zusammenarbeit aller Beteiligten.

Der Ankerplatz „Familienbande“ bietet neben einer Elterngruppe auch eine Kindergruppe für 6 bis maximal 10 TeilnehmerInnen an. Idealerweise meldet ein seelisch belastetes Elternteil sowohl sich als auch sein Kind für die jeweilige Gruppe an. Einzelanmeldungen sind auch möglich. In der Gruppe können sich die Kinder beim gemeinsamen Spielen gegenseitig kennenlernen, ihre Stärken herausfinden und fördern. Ziel ist es, den Kindern Schuld- und Schamgefühle zu nehmen sowie ein offenes Ohr für Gespräche anzubieten.

Das Projekt wird über das Jugendamt im Rahmen des SGB VIII § 16 finanziert. Das Angebot richtet sich an Kinder zwischen ca. 8 und 12 Jahren (Altersanpassung je nach Anmeldungen).

Die Autismus-Ambulanzen in Rostock und Schwerin sind Einrichtungen zur ambulanten therapeutischen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit autistischer Störung. Die ambulante Therapie findet in der Praxis statt. Zusätzlich werden mobile Therapien und Beratung in den Familien und im weiteren sozialen Umfeld der Betroffenen durchgeführt.

Die Fachambulanz für Menschen mit Alkohol- und Drogenerkrankungen betreut unter anderem Kinder suchtbelasteter Familien. Ziel ist es, durch das Schaffen einer vertrauensvollen Atmosphäre, den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, über Probleme in der Familie zu reden. Es geht um Entlastung, Abbau von Schuldgefühlen, Scham und Verunsicherung. Dazu ist vor allem eine kindgerechte Wissensvermittlung zum Thema Sucht notwendig. Eltern, die aufgrund ihrer Suchterkrankung in der Fachambulanz behandelt werden, haben zusätzlich die Möglichkeit, bei fehlenden Betreuungsmöglichkeiten ihre Kinder zu den Beratungsgesprächen mitzubringen. Ein Gruppenangebot für die Kinder wird derzeit geplant. Zudem werden erlebnispädagogische Aktivitäten für die Familien wie beispielsweise klettern angeboten. Zusätzlich lernen sich die Familien untereinander kennen und können sich austauschen. Darüber hinaus führen die Fachkräfte mit Absprache der Familien Hausbesuche durch, um sich ein Bild vom gesamten Familiensystem zu machen.

Die Caritas Rostock bietet Kindern und Jugendlichen aus suchtbelasteten Familien Gespräche (etwa 1-6 Kontakte) über das Thema Sucht an. Ziel ist es, die Kinder altersgerecht über die Erkrankung der Eltern aufzuklären und ein Stück weit zu begleiten. Zunächst findet ein Informationsgespräch mit den Eltern statt. Die Kinder und Jugendlichen haben die Möglichkeit, über ihre Ängste und Sorgen zu sprechen. Das Angebot richtet sind an Kinder zwischen ca. 6 Jahren bis 18 Jahren. Die Einzelgespräche werden kostenlos im Rahmen der Suchtkrankenhilfe angeboten.

Teilstationäre Anlaufstellen

Unspezifische Angebote

Tagesgruppen zählen zu den teilstationären Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII. Ziel ist die Förderung und Entwicklung von sozialem Lernen von Kindern und Jugendlichen innerhalb einer Gruppe Gleichaltriger. Die Förderung der schulischen Entwicklung sowie regelmäßige Elterngespräche sind weitere Themenschwerpunkte. Die Tagesgruppe findet in der Regel werktags von Montag bis Freitag in einer festen Gruppe statt. Die individuellen Ziele des Kindes werden in einem Hilfeplanverfahren im Jugendamt zusammen mit der Familie festgelegt.

Teilstationäre Rehabilitation bedeutet, dass das Kind bzw. der Jugendliche während der Therapiezeiten eine wohnortnahe Rehabilitationseinrichtung aufsucht und die Abende sowie die therapiefreien Wochenenden zu Hause verbringt. Die teilstationäre Rehabilitation kann anstelle einer stationären Reha-Maßnahme oder zu deren Verkürzung durchgeführt werden. Zu einer teilstationären Heilbehandlung der Rentenversicherung muss keine Zuzahlung geleistet werden.

Das Aufgabengebiet der Tagesklinik umfasst die Diagnostik und Behandlung einer großen Bandbreite von kinder- und jugendpsychiatrischen Störungsbildern. Die Behandlung orientiert sich an den besonderen therapeutischen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen und umfasst zunächst eine fundierte medizinische und psychologische Diagnostik. In einer Tagesklinik arbeiten Fachkräfte aus den unterschiedlichen Professionen aus Medizin, Psychotherapie, Psychologie, Sozial- und Heilpädagogik, Ergotherapie, Logopädie, Kunst- und Medientherapie eng zusammen. Die Kinder und Jugendlichen besuchen die Tagesklinik werktags von Montag bis Freitag und haben die Möglichkeiten während des Aufenthalts eine Klinikschule zu besuchen. Tageskliniken zählen zu den teilstationären Angeboten da die Kinder und Jugendlichen nicht in der Klinik schlafen und auch die Wochenenden zu Hause verbringen. Häufig behandelte Erkrankungen in einer Tagesklinik sind Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten, Konzentrations- und hyperkinetische Störungen (ADS/ADHS), Schulstörungen, Zwangsgedanken und Zwangshandlungen, Persönlichkeitsstörungen, Asperger-Syndrom (Form des Autismus), Essstörungen, Bindungsstörungen, Störung des Sozialverhaltens, depressive Störungen, Angststörungen, psychosomatische Störungen, Mutismus, Süchte sowie Anpassungsstörungen und posttraumatische Belastungsstörungen.

Berufsbildungswerke sind überregionale Einrichtungen zur beruflichen Erstausbildung von jungen Menschen mit Behinderung, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung auf besondere ausbildungsbegleitende Hilfen angewiesen sind. Die Berufsbildungswerke umfassen in der Regel Ausbildungswerkstätten, Berufsschule, differenzierte Wohnmöglichkeiten sowie Freizeiteinrichtungen und verschiedene Fachdienste.

In Sozialtherapeutischen Wohngruppen leben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund ihrer Mehrfachstörungen und einer eventuell vorliegenden psychiatrischen Diagnose ein für sie individuell entwickeltes Lebensfeld benötigen, welches weder in stationären Regelgruppen, in geschlossenen Settings, noch in der Kinder– und Jugendpsychiatrie gegeben wäre. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 34 SGB VIII und in Verbindung mit § 41 SGB VIII als Hilfe für junge Volljährige). Auch seelisch behinderte Kinder oder von einer seelischen Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche (nach § 35a SGB VIII) finden in diesen Wohngruppen die passende Hilfe. Für einzelne braucht es dafür manchmal noch gezieltere Unterstützung. Diese wird im Rahmen der Hilfeplanung mit dem zuständigen Jugendamt und allen Beteiligten vereinbart.

Die berufsvorbereitende Tagesstätte ist eine tagesstrukturierende, teilstationäre Einrichtung für jungen Menschen zwischen 16- 27 Jahren, die eine psychische Erkrankung haben. In der Regel verfügen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen über keinen abgeschlossenen Schul- bzw. Berufsabschluss und sind teilweise derzeit nicht ausreichend belastbar für den Arbeitsmarkt. Das Angebot zielt darauf ab, die Teilnehmer*innen durch ein umfassendes Wochenprogramm in Verbindung mit einer intensiven persönlichen Betreuung und einer individuell abgestimmten Berufsvorbereitung (inklusive Praktika) dabei zu unterstützen, eine berufliche Perspektive zu entwickeln und im Anschluss eine Ausbildung oder berufliche Rehabilitationsmaßnahme zu beginnen.

Die Teilnehmer*innen werden dazu befähigt, eine Tagesstruktur zu entwickeln oder diese zu stabilisieren, ihre Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit zu erproben, ihre kommunikativen und sozialen Fähigkeiten zu trainieren und zu erweitern und eine persönliche berufliche Perspektive zu entwickeln.

Neben dem Wochenprogramm werden die Teilnehmer*innen dazu befähigt, und dabei unterstützt, berufspraktische Erfahrungen zu sammeln. Hier bestehen einerseits interne Praktikums- und Arbeitsmöglichkeiten im trägerinternen Arbeitstraining oder andererseits werden die Teilnehmer*innen bei der Vermittlung in externe Praktika unterstützt.

Stationäre Anlaufstellen

Unspezifische Angebote

Der Auftrag von Kliniken für Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik und Psychiatrie im Kindes- und Jugendalter ist die stationäre Behandlung und Erkennung von psychischen Krankheiten im Kindes- und Jugendalter. Man bleibt also während der Behandlung die ganze Zeit in der Klinik und fährt abends/nachts nicht nach Hause.

Kinder und Jugendliche haben bei entsprechender Indikation Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme. Etwa 35.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland machen jährliche eine mehrwöchige Kur. Insbesondere bei chronischen Erkrankungen und psychischen und/oder psychosomatischen Auffälligkeiten werden diese in Anspruch genommen. Häufige chronische Erkrankungen bei Kindern, die eine Rehamaßnahme rechtfertigen, sind beispielsweise Diabetes mellitus, Asthma, starkes Übergewicht und chronische Bronchitis. Bei psychischen Auffälligkeiten wie ADHS, schwerwiegenden schulischen Problemen oder Essstörungen sowie Angst- oder Zwangsstörungen kann ebenso eine Rehabilitation beantragt werden.

Kostenträger sind in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen oder die Deutsche Rentenversicherung. Ziel der medizinischen Rehabilitation ist die chronische und/ oder psychische Krankheit zu lindern, weitere Spätfolgen zu verhindern, das Selbstwertgefühl und die Leistungsfähigkeit für die Schule und die Ausbildung zu verbessern, um die Lebensqualität der Kinder und Jugendlichen nachhaltig zu steigern.

Kriseneinrichtungen sind zentrale Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche in akuten Krisensituationen. Sie sind Einrichtungen der örtlichen Jugendhilfe. Die gesetzliche Grundlage bildet §42 SGB VIII. Aufgenommen werden können alle minderjährigen Kinder und Jugendliche, die sich selbst in den Einrichtungen melden bzw. die beispielsweise durch das Jugendamt angemeldet werden und die sich in einer Notsituation befinden. Wird das Kind oder der Jugendliche von der Kriseneinrichtung in Obhut genommen, müssen unverzüglich die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten benachrichtigt werden. In der Einrichtung wird dann der weitere Wohnort des Kindes / Jugendlichen zusammen mit der Familie geklärt.

Therapeutische Wohneinrichtungen sind stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe. Kinder und Jugendliche, die von einer psychischen Erkrankung bedroht sind oder bei denen eine psychische Erkrankung diagnostiziert wurde, werden in einer therapeutischen Wohngruppe individuell begleitet und betreut. Dies bedeutet, dass die Kinder und Jugendlichen einige Wochen oder Monate nicht zu Hause leben. Meistens kam es im Vorfeld zu familiären Problemen, Verhaltensauffälligkeiten und schulischen Schwierigkeiten. Den Kindern und Jugendlichen soll eine feste Tagesstruktur ermöglicht werden, zudem finden regelmäßige Einzel-, Gruppen-, und Familiengespräche statt. In den Wohngruppen arbeitet meistens ein multiprofessionelles Team aus Fachkräften mit verschiedenen Qualifikationen wie Psychologie, Sozialpädagogik, Familientherapie, Frühkindliche Pädagogik. Die rechtliche Grundlage für die therapeutische Wohngruppe bildetet §34 SGB VIII.

Spezifische Angebote in M-V

Die Wohngemeinschaft Luna ist ein Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahren mit psychischen Beeinträchtigungen oder Erkrankungen, die einer intensivpädagogisch betreuten Einrichtung entwachsen sind. Die Jugendlichen ab einem Alter von 16 Jahren erhalten hier Unterstützung im Prozess des Übergangs zum selbständigen Wohnen. Zwei Fachkräfte sind an den Wochentagen in den Wohnungen zu gegen. Sie sind mit einer hohen Verlässlichkeit und Kontinuität Ansprechpersonen, Beratende und Unterstützende und begleiten die Jugendlichen im Prozess der Verselbständigung.

Das Wohnprojekt richtet sich an schwangere Frauen sowie an Mütter und Väter, die an einer psychischen Erkrankung leiden, und an deren Kinder. Das Angebot umfasst das Miteinander in unterschiedlichen Wohnformen, die Beratung, eine bedarfsgerechte Tätigkeits- und Berufsorientierung, gemeinsame Freizeitgestaltung sowie die Krisenintervention.

Ziel der Hilfen ist die Stabilisierung der aktuellen Lebenssituation der Familien und das Erleben gelingender Elternschaft. Die Familie erhält die Chance, begleitet durch eine vertraute Ansprechperson, selbstbestimmt ihren eigenen Lebensweg zu entwickeln. Angehörige und Partner*innen werden ebenfalls einbezogen und ggf. beraten. In das Angebot inbegriffen sind unter anderem ein Eltern-Kind-Interaktionstraining und Erziehungsberatung mit der videogestützten Methode „Marte Meo“ sowie alters- und entwicklungsgerechte Vermittlung von Informationen zur Erkrankung des Elternteils.

In der Einrichtung werden die Familien von erfahrenen sozialpädagogischen Fachkräften unterstützt und begleitet. In freundlichen Zwei-Raum-Appartements wohnen Mütter bzw. Väter mit ihren Kindern nachbarschaftlich auf drei verschiedenen Etagen zusammen.

Finanziert wird das Projekt über die Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII.

LSP SH Illustration

Selbsthilfe und Sonstige Angebote

Selbsthilfeaktivitäten gehören zum Kernbestand sozialpsychiatrischer Versorgung. Dabei zielen Aktivitäten in der Selbsthilfe primär darauf ab, dass sich die Mitglieder der Selbsthilfe gegenseitig unterstützen und Erfahrungen austauschen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern werden Selbsthilfegruppen für betroffene Menschen und Gruppen für die Angehörigen angeboten. Selbsthilfegruppen finden Sie über Selbsthilfekontaktstellen: nakos.de/informationen/basiswissen/kontaktstellen

Gegenüber anderen Selbsthilfethemen zeichnet sich die psychiatrische Versorgung dadurch aus, dass mit den sog. Trialogveranstaltungen eine besondere Form des Dialoges zwischen den Betroffenen, den Angehörigen und den Fachkräften in vielen Regionen Deutschlands institutionalisiert werden konnte. Dabei treffen sich die Akteure in einem öffentlichen Raum, um – häufig thematisch gebunden – „auf Augenhöhe“ Erfahrungen auszutauschen und „Begegnung“ zu ermöglichen.

Darüber hinaus haben sich vor diesem Hintergrund auch die sog. „EX-IN“ (Experienced Involvement) Projekte entwickelt. In diesen Projekten werden Menschen mit Psychiatrie-Erfahrungen fortgebildet, um andere Menschen in akuten Krankheitsphasen zu unterstützen und zu begleiten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Unter der bundesweiten kostenfreien Rufnummer können Kinder und Jugendliche anonym ihre Fragen und Sorgen besprechen. Die Rufnummer ist täglich montags bis samstags von 14:00 bis 20:00 Uhr besetzt. Die speziell ausgebildeten Berater*innen haben ein offenes Ohr für die Probleme der Kinder und Jugendlichen und unterstützen bei Suche nach neuen Lösungen für ihre Sorgen. Zudem wird auch eine Online-Beratung per Chat angeboten.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.nummergegenkummer.de/kinder-und-jugendtelefon.html

Unter der bundesweiten kostenfreien Rufnummer können Erwachsene anonym ihre Fragen und Sorgen besprechen. Die speziell ausgebildeten Beratenden haben ein offenes Ohr für die Probleme der Anrufenden und unterstützen bei der Suche nach neuen Lösungen für ihre Sorgen. Zudem wird auch eine Online-Beratung per Chat angeboten.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.telefonseelsorge.de

Die Tafel ist die Bezeichnung für gemeinnützige Hilfsorganisationen, die Lebensmittel, welche im Wirtschaftskreislauf nicht mehr verwendet und ansonsten vernichtet werden würden, sowie Sach- und Lebensmittelspenden an Bedürftige verteilen oder gegen geringes Entgelt abgeben. Informationen zu Standorten und Nutzungsmöglichkeiten erhalten Sie bei Ihrem jeweiligen Sozialamt, Jobcenter oder direkt bei der Tafel e.V.: www.tafel.de