Unterstützung für ältere Menschen

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Medizinisch-psychotherapeutische Anlauf- und Beratungsstellen

Menschen, die eine medizinisch-psychotherapeutische oder beraterische Hilfe in Anspruch nehmen wollen, steht dafür ein breites Unterstützungsangebot zur Verfügung. Bei der Fülle an unterschiedlichen Anlaufstellen kann es schwer sein, die für sich passende Hilfeform zu finden. Entsprechend der eigenen Lebenslage bieten sich oft unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen an. Im medizinisch-psychotherapeutischen und beraterischen Sektor reichen diese von stationären Anlaufstellen, wie der Behandlung in einer psychiatrischen Klinik, über das Aufsuchen einer Psychotherapeutin und der ambulanten Behandlung in einer Tagesklinik, bis hin zu aufsuchenden Hilfeformen. Bei aufsuchenden Hilfeformen wird eine Unterstützung im häuslichen Umfeld geschaffen, wie u.a. der sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) oder die ambulant psychiatrische Pflege und Soziotherapie.

Ambulante Anlaufstellen

Teilstationäre Anlaufstellen

Stationäre Anlaufstellen

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Hilfen aus der Sozialpsychiatrie

Neben dem medizinischen und psychotherapeutischen Sektor, der sich in der Regel – bis auf sozialpsychiatrische Dienste – über die Krankenkasse finanziert, besteht gerade für Menschen mit chronisch-psychischen Erkrankungen ein institutionell breit gefächertes Angebot der Sozialpsychiatrie in der sog. Eingliederungshilfe nach SGB IX zur Verfügung. In der Sozialpsychiatrie wird gerade in der praktischen Arbeit Wert daraufgelegt, die betroffenen Menschen in ihren sozialen Netzwerken zu stärken und mit ihnen gemeinsam eine berufliche und private Lebensperspektive im Kontext der Erkrankung zu entwickeln. Insofern ist die Sozialpsychiatrie als besonderes und außerhalb der akutmedizinischen Versorgung etabliertes Arbeitsfeld zu konturieren, das innerhalb der Gemeinde um die klinisch-psychiatrischen Angebote gruppiert ist und wesentlich als Eingliederungshilfe über das SGB-IX finanziert wird. Leistungserbringer sind in der Regel gemeinnützige Träger der freien Wohlfahrt (Vereine) oder Sozialunternehmen. In Mecklenburg – Vorpommern ist die Kommune für die Finanzierung zuständig.

Das Bundesteilhabegesetz – Was ist ab 2020 neu?

Bereits im Juli 2017 ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft getreten. In Anlehnung an die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sollen sich durch das BTHG Unterstützungen stärker an dem persönlichen Bedarf des einzelnen Menschen orientieren. Das BTHG wird in insgesamt 4 Stufen bis 2023 eingeführt. Im Jahr 2020 wurden Leistungen der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe (SGB XII) in das neunte Sozialgesetzbuch zur „Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen“ (SGB IX) verschoben. Auch die bisherige Unterscheidung von ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten gibt es nicht mehr. Leistungen der Eingliederungshilfe werden über sog. Fachleistungsstunden vereinbart. Haben Menschen darüber hinaus einen Bedarf an existenzsichernden Leistungen, etwa, weil das Einkommen nicht reicht, um die Lebenskosten zu decken, können zusätzlich Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) beantragt werden.

Seit dem 01.Januar 2020 werden vier Leistungsgruppen unterschieden:

  1. Leistungen zur sozialen Teilhabe
  2. Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  3. Leistungen zur Teilhabe an Arbeit
  4. Leistungen der medizinischen Rehabilitation

Leistungsangebote (Auswahl)

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Selbsthilfe und Sonstige Angebote

Selbsthilfeaktivitäten gehören zum Kernbestand sozialpsychiatrischer Versorgung. Dabei zielen Aktivitäten in der Selbsthilfe primär darauf ab, dass sich die Mitglieder der Selbsthilfe gegenseitig unterstützen und Erfahrungen austauschen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern werden Selbsthilfegruppen für betroffene Menschen und Gruppen für die Angehörigen angeboten. Selbsthilfegruppen finden Sie über Selbsthilfekontaktstellen: nakos.de/informationen/basiswissen/kontaktstellen

Gegenüber anderen Selbsthilfethemen zeichnet sich die psychiatrische Versorgung dadurch aus, dass mit den sog. Trialogveranstaltungen eine besondere Form des Dialoges zwischen den Betroffenen, den Angehörigen und den Fachkräften in vielen Regionen Deutschlands institutionalisiert werden konnte. Dabei treffen sich die Akteure in einem öffentlichen Raum, um – häufig thematisch gebunden – „auf Augenhöhe“ Erfahrungen auszutauschen und „Begegnung“ zu ermöglichen.

Darüber hinaus haben sich vor diesem Hintergrund auch die sog. „EX-IN“ (Experienced Involvement) Projekte entwickelt. In diesen Projekten werden Menschen mit Psychiatrie-Erfahrungen fortgebildet, um andere Menschen in akuten Krankheitsphasen zu unterstützen und zu begleiten. Weitere Informationen finden Sie hier.

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