Menschen, die eine medizinisch-psychotherapeutische oder beraterische Hilfe in Anspruch nehmen wollen, steht dafür ein breites Unterstützungsangebot zur Verfügung. Bei der Fülle an unterschiedlichen Anlaufstellen kann es schwer sein, die für sich passende Hilfeform zu finden. Entsprechend der eigenen Lebenslage bieten sich oft unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen an. Im medizinisch-psychotherapeutischen und beraterischen Sektor reichen diese von stationären Anlaufstellen, wie der Behandlung in einer psychiatrischen Klinik, über das Aufsuchen einer Psychotherapeutin und der ambulanten Behandlung in einer Tagesklinik, bis hin zu aufsuchenden Hilfeformen. Bei aufsuchenden Hilfeformen wird eine Unterstützung im häuslichen Umfeld geschaffen, wie u.a. der sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) oder die ambulant psychiatrische Pflege und Soziotherapie.
Unterstützung bei der Suchtbewältigung
Medizinisch-psychotherapeutische Anlauf- und Beratungsstellen
Ambulante Anlaufstellen
Hausärzt*innen in einer freien Praxis sind für die Grund- und Erstversorgung von Betroffenen unterschiedlichster Erkrankungen zuständig. Damit stellen sie eine der wichtigsten Anlaufstellen bei körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen dar. Psychische Erkrankungen sind in deutschen Hausarztpraxen mittlerweile die zweithäufigste diagnostizierte Erkrankung. Ihr*Ihre Arzt*Ärztin kann neben einer umfangreichen körperlichen Untersuchung und dem Stellen einer somatischen Diagnose auch bei psychischen Schwierigkeiten weiterhelfen, wie bspw. bei der Weitervermittlung an eine*n Psychotherapeut*in.
Einen zentralen Stellenwert in der medizinischen Versorgung nehmen die niedergelassenen fachärztlichen Hilfen ein. Das sind in der Regel Psychiater*innen, die eine Ausbildung zum*zur Facharzt*Fachärztin für Psychiatrie absolviert haben. Sie kümmern sich in erster Linie um die körperliche Diagnostik und Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Sie stellen zum Beispiel körperliche Ursachen einer psychischen Erkrankung fest und verordnen Medikamente. Psychiater*innen bieten eher selten Psychotherapie an. Zu ihrem Aufgabenfeld gehört die Verschreibung weiterführender Hilfen aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (Ergotherapie, Soziotherapie, Psychiatrische Hauskrankenpflege).
Medizinische Versorgungszentren sind Versorgungseinrichtungen, in denen mindestens zwei Personen im ärztlichen Dienst, mit unterschiedlichen Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen, eine Versorgung in Zusammenarbeit gewährleisten. In der Regel sind dort neben Fachärzt*innen aus den Bereichen Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie, weitere Fachkräfte tätig, die als interdisziplinäres Team eng zusammenarbeiten (bspw. haben diese eine Qualifikation im Bereich Psychologische Psychotherapie, Psychologie, Sozialpädagogik, Medizinische Aus- und Weiterbildungen, Ergotherapie u.ä.). Es werden sowohl medizinische als auch therapeutische Leistungen angeboten. In der Regel werden Sie von Ihrem*Ihrer Haus- oder Facharzt*ärztin an das MVZ überwiesen. Eine Überweisung Ihres*Ihrer Arztes*Ärztin ist nicht zwingend erforderlich, aber sinnvoll und für bestimmte Fachbereiche sogar notwendig. Die Kosten trägt die gesetzliche Krankenkasse.
Die Aufgaben einer Arztpraxis mit Suchtschwerpunkt bilden die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Krankheitsbildern im Zusammenhang mit dem schädlichen Gebrauch suchterzeugender Stoffe. In diesem Rahmen werden in den auf Suchterkrankungen spezialisierte Praxen insbesondere die Abhängigkeit und Entzugssymptomatik bei Missbrauch von legalen und illegalen Drogen behandelt. Die zu Behandelnden werden sowohl internistisch als auch infektiologisch umfassend betreut. Das medizinische Fachpersonal behält somit auch eventuell auftretende Nebenwirkungen oder Begleiterkrankungen unter Beobachtung.
Oftmals werden in den Praxen auch Personen mit einer Opiatabhängigkeit beraten, die über ihre Situation sprechen und diese gerne verändern möchten. Dabei kann eine Form der Behandlung die Substitution sein.
Das Wort Substitution bedeutet so viel wie Ersatz. In der Behandlung Heroinabhängiger ist die Substitution von Heroin mit anderen Opioiden ein gängiges Suchthilfeangebot. Der häufigste Ersatzstoff ist Methadon, gelegentlich wird auch Codein als Substitut von Ärzt*innen verschrieben. Methadon mindert die Entzugssymptome, ruft aber nicht die berauschenden Wirkungen des Heroins hervor. Damit fehlt also der „Kick“. Werden Ersatzstoffe über einen längeren Zeitraum gegeben, können auch sie abhängig machen. Dies soll durch eine schrittweise Verringerung der verabreichten Dosis verhindert werden.
In einer Suchtberatungsstelle werden Menschen und Ihre Angehörigen beraten, die ein Problem mit einem Suchtmittel oder mit süchtigen Verhaltensweisen haben.
In einem Gespräch zwischen Beratenden und Ratsuchenden können Probleme, Befürchtungen und Sorgen geschildert werden. Die Beratenden versuchen, gemeinsam mit der Ratsuchenden Person, Lösungen zu erarbeiten. Alle Gespräche sind streng vertraulich. Sie erhalten Informationen über die verschiedenen Behandlungsangebote und Möglichkeiten ihrer Finanzierung.
Sind im Zusammenhang mit der Sucht rechtliche Probleme entstanden, wird man an Rechtsberatungsstellen weitergeleitet. Wenn jemand in finanzielle Not geraten ist, werden mögliche Hilfen und Angebote der Schuldenberatung erklärt. Fragen im Umgang mit Behörden, Krankenkasse, Arbeitgeber usw. können weitere Themen von Beratungsgesprächen sein.
Ein Teil der Aufgabe von Suchtberatungsstellen ist es oftmals, ambulante Rehabilitationen durchzuführen. Die Ambulante Rehabilitation umfasst in der Regel 42 Behandlungswochen. Neben wöchentlichen Treffen in einer Therapiegruppe finden zusätzlich Einzel- und Angehörigengespräche statt.
Auch eine kombinierte Behandlung (6 oder 8 Wochen stationäre Therapie und eine daran anschließende ambulante Rehabilitation) ist in einigen Angebotspalletten von Suchtberatungsstellen zu finden.
Ziel der Rehabilitation ist die Erlangung einer stabilen Abstinenz gegenüber dem Suchtmittel oder der abhängig machenden Verhaltensweise und die Wiedergewinnung einer selbstverantwortlichen Lebensgestaltung, wozu insbesondere auch die Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft gehören.
Nach Abschluss einer ambulanten, teilstationären oder stationären Therapie bieten viele Suchtberatungsstellen eine ambulante Nachsorgebehandlung an, um die erworbene Abstinenz im Alltag zu stabilisieren und die (Wieder-) Eingliederung ins Erwerbsleben zu begleiten oder zu gewährleisten.
Die Suchtberatung ist ein kostenfreies Angebot. Die Kosten für ambulante, teilstationäre und stationäre Rehabilitationen von Suchterkrankungen sowie die Nachsorgebehandlung übernehmen je nach Zuständigkeit die Renten- oder Krankenversicherung.
Suchtberatungsstellen sind sehr gut mit Selbsthilfeangeboten vernetzt und können auf Wunsch in diese vermitteln. Oftmals finden auch Selbsthilfegruppen in den Räumen der Beratungsstellen statt.
In einigen Städten und Regionen gibt es sogar Schwerpunktberatungsstelle, die sich auf die Themen Glücksspielsucht und Medienabhängigkeit spezialisiert haben.
Einige Suchtberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern bieten Präventionsveranstaltungen für Schulklassen, Lehrkräfte oder Betriebe an. Hierzu finden Sie nähere Informationen unter: www.lakost-mv.de.
In Mecklenburg-Vorpommern sind Sozialpsychiatrische Dienste Bestandteil des öffentlichen Gesundheitsdienstes und sind damit an das Gesundheitsamt angegliedert. Sie bieten gerade jenen Menschen Hilfe an, die von anderen fachärztlichen Diensten nicht (mehr) erreicht werden und/oder deren Symptome der Erkrankung zu massiven Konflikten in ihrem sozialen Umfeld führen. Hier zielen die Maßnahmen auf (Erst-)Beratung, Hausbesuche, Gutachtererstellung, Krisenintervention und Integration des betroffenen Menschen in das jeweilige Versorgungssystem. Diagnostische und therapeutische Leistungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Neben dieser eher fürsorglichen Ausrichtung haben sozialpsychiatrische Dienste aber noch eine andere gesellschaftliche Funktion: Über das PsychKG und ihre unmittelbare oder mittelbare Einordnung in öffentliche Verwaltungsstrukturen haben sozialpsychiatrische Dienste das Recht, Zwangsunterbringungen zur Gefahrenabwehr zu veranlassen. Damit ordnet sich den sozialpsychiatrischen Diensten auch explizit eine staatliche Kontroll- bzw. Ordnungsfunktion zu. Die sozialpsychiatrischen Dienste stehen i.d.R. unter einer ärztlichen Leitung. Neben dem medizinischen Fachpersonal, sind primär Fachkräfte mit psychologischer oder sozialpädagogischer Qualifikation dort beschäftigt.
Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) sind an psychiatrischen Krankenhäusern und Fachabteilungen angesiedelt. Gerade dort, wo die ambulant-fachärztliche Versorgung nicht oder nur bedingt gewährleistet werden kann, sind die PIAs in die Regelversorgung eingebunden. Sie leisten aber auch Hilfe in der Nachsorge oder in Krisensituationen. Das Angebotsprofil umfasst Basisversorgung, Diagnostik, Psychotherapie und Pharmakotherapie. Hausbesuche bzw. aufsuchende Hilfe gehören ebenfalls zum Leistungsspektrum der PIA. Patient*innen werden von Vertragsärzt*innen überwiesen oder nach stationären Aufenthalten übernommen. Gleichwohl ist aber auch ein freier Zugang möglich. Zentrale Zielgruppe dieses medizinisch-psychiatrischen Angebotes sind vor allem jene Menschen, die chronisch erkrankt sind und als nicht „wartezimmerfähig“ beschrieben werden. Demnach richtet sich das Angebot besonders an jene*n Patient*in, die wegen ihrer Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung eines solchen, krankenhausnahen Versorgungsangebotes bedürfen und von anderen Versorgungsangeboten nicht erreicht werden. Hintergrund dieser Hilfe ist demnach die Verpflichtung psychiatrischer Krankenhäuser mit einem regionalen Versorgungsauftrag. Diese müssen auch die ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung durch Ärzt*innen sowie nichtärztliche Fachkräfte für Menschen sicherstellen, die durch Chronifizierungen und Rückfallgefährdung geprägt sind.
Teilstationäre Anlaufstellen
Tageskliniken sind als teilstationäres Angebot die Verbindung zwischen ambulant medizinisch-psychiatrischer Versorgung und den stationären Behandlungsformen. In ihnen können Betroffene von psychischen Erkrankungen (in der Regel) an 5 Tagen in der Woche tagsüber psychiatrisch-therapeutisch behandelt werden. Die Funktionen der Tageskliniken lassen sich in vier Kategorien einteilen:
- als Alternative zur stationären Aufnahme in der Akutstation
- als Anschlussbehandlung an einen stationären Aufenthalt
- als Erweiterung der ambulanten Behandlung
- als Rehabilitationseinrichtung für chronisch Erkrankte.
Bei einer teilstationären Reha suchen die Patienten*innen die wohnortnahe Rehabilitationseinrichtung nur während der Therapiezeiten auf. Die übrige Zeit – in der Regel die Abende und Wochenenden – verbringen sie zu Hause.
Stationäre Anlaufstellen
Im Vordergrund stationärer Hilfen für die (zumeist) Akut- und Krisenbehandlung steht nach wie vor die Behandlung in den Krankenhäusern zur Verfügung. Das sind entweder psychiatrische Kliniken oder Allgemeinkrankenhäuser, an denen eine psychiatrische Abteilung angeschlossen ist. Ergänzt wird dieses Angebot durch Kliniken bzw. Fachabteilungen der sogenannten psychosomatischen Medizin. Auch gibt es für spezielle Störungsbilder besondere stationäre Rehabilitationskrankenhäuser (z.B. Sucht).
Bevor jemand in der Lage ist, an seiner*ihrer Abhängigkeit im Rahmen einer Therapie zu arbeiten, muss zunächst sein*ihr Körper von den Drogen oder dem Alkohol entgiftet werden. Diesen Schritt nennt man Entzug oder Entgiftungsbehandlung.
Bei vielen Suchtmitteln kommt es zu mehr oder weniger ausgeprägten Entzugserscheinungen. Viele Menschen mit Suchterkrankungen entwickeln zudem ein heftiges Verlangen nach erneutem Konsum, das sogenannte Craving. Deshalb werden Entgiftungsbehandlungen oft in entsprechend professionalisierten Abteilungen eines Allgemeinkrankenhauses oder einer Fachklinik durchgeführt. Dort erhalten die Betroffenen die angemessene psychosoziale Betreuung durch suchttherapeutisch qualifiziertes Fachpersonal aus den Professionen der Medizin, Krankenpflege, Psychotherapie und Sozialpädagogik.
Eine Entzugsbehandlung dauert oftmals 1-2 Wochen.
Mit einem Entzug allein ist es meist jedoch nicht getan. Um den erreichten Erfolg nachhaltig zu stabilisieren, sind weitergehende Hilfen notwendig. Unterbleiben diese erleben viele der Betroffenen schon bald nach der Entlassung aus dem Krankenhaus einen Rückfall. Jede Entgiftung sollte deshalb in ein längerfristig angelegtes Konzept eingebettet werden. Dieses besteht meist aus einer ambulanten, teilstationären oder stationären Entwöhnungsbehandlung und einer anschließenden Nachsorgebehandlung. Bei der Organisation solch einer Hilfskette unterstützen die Kliniksozialarbeiter*innen, die Mitarbeitenden einer Suchtberatungsstelle oder des Sozialpsychiatrischen Dienstes.
Gründe für eine Suchterkrankung gibt es viele. Doch wenn Alkohol, Medikamente, Drogen oder auch nichtstoffliche Süchte die Herrschaft über den Alltag übernehmen, dann ist das Leben schnell von Gesundheitsstörungen, sozialen, beruflichen und finanziellen Problemen bestimmt. Es können auf Grund der Suchterkrankung Probleme auf der Arbeit entstehen oder Beziehungen zerbrechen. Spätestens damit ist ein Negativkreislauf in Gang gesetzt. Der Ausstieg ist eine Möglichkeit, diesen Prozess zu durchbrechen. Die Entgiftung ist dabei immer nur der erste Schritt.
Ziel der an den Entzug anschließenden Rehabilitation ist die Erlangung einer stabilen Abstinenz gegenüber dem Suchtmittel und die Wiedergewinnung einer selbstverantwortlichen Lebensgestaltung, wozu insbesondere auch die Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft gehören.
Rehabilitationen können ambulant in Suchtberatungsstellen (bitte dort näheres nachlesen) und teilstationär oder stationär in Rehabilitationskliniken durchgeführt werden.
Teilstationäre und stationäre Behandlungen dauern zwischen 12-16 Wochen. Bei einer stationären Rehabilitation bleibt man über Nacht in der Rehaklinik. Im Falle der teilstationären Behandlung ist man nur tagsüber, oft zwischen 8 – 16 Uhr in der Klinik.
Eine stationäre Suchtrehabilitation kommt unter anderem in Frage:
- wenn ein zwanghafter Alkohol- oder Suchtmittelkonsum mit Verlust der Selbstkontrolle und Unfähigkeit zur Abstinenz vorliegt
- wenn zunehmend mehr Alkohol oder andere Suchtmittel zu sich genommen werden, um die gewünschte Wirkung zu erzielen
- im Anschluss an eine stationäre Entgiftung im Krankenhaus
- wenn Haus- oder Fachärzt*innen, Psychiater*innen, Psychotherapeut*innen, Betriebsärzt*innen, Suchtberater*innen diese empfiehlt.
Eine teilstationäre Rehabilitation kann durchgeführt werden, wenn der oder die Betroffene abstinenzfähig ist und beispielsweise kleine Kinder zu Hause hat, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mit in die stationäre Rehabilitation genommen werden können.
Viele Betroffene entscheiden sich für eine stationäre Rehabilitation, da die Rückfallgefahr weniger hoch ist und man sich komplett auf den Therapieprozess einlassen kann.
Nach einigen Wochen ist es im Rahmen von stationären Rehabilitationen möglich, am Wochenende Besuch zu empfangen oder nach Hause zu fahren.
In Rehabilitationskliniken unterstützen erfahrene Teams aus Fachkräften mit verschiedenen Qualifikationen aus Medizin, Psychologie, Sozialpädagogik und fachspezifischer Therapie, wie Bewegungs- und Kunsttherapie aber auch Ernähungs- und Schuldnerberatung mit auf den jeweiligen Patienten zugeschnittene Therapieangeboten. Damit geben sie den nötigen Halt und die Orientierung auf dem Weg in ein Suchtfreies Leben.
Der Ablauf einer stationären Therapie hängt davon ab, wie der Heilungsprozess voranschreitet. Typisch sind eine intensive Abfolge mehrerer Einzeltherapiesitzungen in der Woche und die Teilnahme an Therapiegruppen.
In den verschiedenen Therapiephasen kommt es darauf an, zu lernen, mit der Abhängigkeit, dem Craving und anderen Problemen, die mit der Abhängigkeit zusammenhängen, umzugehen. Ziel ist es, auf Alkohol- und Drogenkonsum vollkommen verzichten zu können – verbunden mit einer zufriedenen Lebensgestaltung.
Die Kosten für ambulante, teilstationäre und stationäre Rehabilitationen von Suchterkrankungen übernehmen je nach Zuständigkeit die Renten- oder Krankenversicherung
Die stationäre Adaption ist die zweite Phase der medizinischen Rehabilitation von Menschen mit Suchterkrankungen.
Geeignet ist die Adaption für Menschen mit Suchterkrankungen, die eine Entwöhnungs- oder Auffrischungsbehandlung in einer entsprechenden Fachklinik regulär abgeschlossen haben und wegen einer erhöhten Rückfallgefährdung aufgrund von Arbeits- und/oder Wohnungslosigkeit sowie des Fehlens eines tragfähigen sozialen Umfeldes weitere Hilfen in stationärem Rahmen benötigen. Die Menschen leben dann also für die Zeit der Adaption in der jeweiligen Adaptionseinrichtung und erhalten durch Fachexpert*innen aus den verschiedenen Professionen Unterstützung in der Krankheitsbewältigung, in der Strukturierung des Alltags und der Freizeit, in der Suche nach schulischen / beruflichen Ausbildungen, in der Vermittlung in Arbeit und in eigene Wohnungen oder private Wohngemeinschaften.
Die Adaption wird wie die vorangehende Entwöhnungsbehandlung von der Rentenversicherung, der Krankenkasse oder der Sozialhilfe finanziert. Während der Adaption erhalten die zu Behandelnden zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts ebenso wie während der Entwöhnungsbehandlung Übergangsgeld, Arbeitslosengeld II oder ein so genanntes Taschengeld aus der Sozialhilfe.
Studienergebnissen zufolge besteht bei etwa 50 Prozent der Gefangenen bereits vor ihrer Inhaftierung eine stoffgebundene Abhängigkeitserkrankung oder zumindest missbräuchlicher Konsum. Oft hängen Straftaten und Suchtmittelkonsum eng zusammen. In der Haft sind Betroffene dann häufig erstmals mit – erzwungener – Abstinenz konfrontiert, viele stehen vor einem Scherbenhaufen und sehen sich mit der Situation überfordert. Einrichtungen der Suchthilfe begleitet die Inhaftierten in Beratungsgesprächen auf Ihren Weg zur Festigung der Abstinenz und der Bearbeitung ihrer Suchterkrankung. Die Gespräche finden direkt in der JVA statt. Ebenso können Informationen und Informationsmaterial per Post in die JVA gesendet werden.
Hilfen aus der Sozialpsychiatrie
Neben dem medizinischen und psychotherapeutischen Sektor, der sich in der Regel – bis auf sozialpsychiatrische Dienste – über die Krankenkasse finanziert, besteht gerade für Menschen mit chronisch-psychischen Erkrankungen ein institutionell breit gefächertes Angebot der Sozialpsychiatrie in der sog. Eingliederungshilfe nach SGB IX zur Verfügung. In der Sozialpsychiatrie wird gerade in der praktischen Arbeit Wert daraufgelegt, die betroffenen Menschen in ihren sozialen Netzwerken zu stärken und mit ihnen gemeinsam eine berufliche und private Lebensperspektive im Kontext der Erkrankung zu entwickeln. Insofern ist die Sozialpsychiatrie als besonderes und außerhalb der akutmedizinischen Versorgung etabliertes Arbeitsfeld zu konturieren, das innerhalb der Gemeinde um die klinisch-psychiatrischen Angebote gruppiert ist und wesentlich als Eingliederungshilfe über das SGB-IX finanziert wird. Leistungserbringer sind in der Regel gemeinnützige Träger der freien Wohlfahrt (Vereine) oder Sozialunternehmen. In Mecklenburg – Vorpommern ist die Kommune für die Finanzierung zuständig.
Das Bundesteilhabegesetz – Was ist ab 2020 neu?
Bereits im Juli 2017 ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft getreten. In Anlehnung an die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sollen sich durch das BTHG Unterstützungen stärker an dem persönlichen Bedarf des einzelnen Menschen orientieren. Das BTHG wird in insgesamt 4 Stufen bis 2023 eingeführt. Im Jahr 2020 wurden Leistungen der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe (SGB XII) in das neunte Sozialgesetzbuch zur „Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen“ (SGB IX) verschoben. Auch die bisherige Unterscheidung von ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten gibt es nicht mehr. Leistungen der Eingliederungshilfe werden über sog. Fachleistungsstunden vereinbart. Haben Menschen darüber hinaus einen Bedarf an existenzsichernden Leistungen, etwa, weil das Einkommen nicht reicht, um die Lebenskosten zu decken, können zusätzlich Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) beantragt werden.
Seit dem 01. Januar 2020 werden vier Leistungsgruppen unterschieden:
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Teilhabe an Arbeit
- Leistungen der medizinischen Rehabilitation
Leistungsangebote (Auswahl)
Die Begegnungs- und Kontaktstellen sind ein offenes Angebot für alle Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Problemen und deren Angehörige sowie andere interessierte Bürger*innen.
Niedrigschwellige und barrierefreie Angebote haben eine besondere Bedeutung, wenn es darum geht, Menschen frühzeitig zu erreichen und die Bereitschaft zu fördern, Unterstützungsleistungen auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig zielen diese Angebote aber auch darauf ab, dass z.B. nach einem Klinikaufenthalt die Möglichkeit besteht, unverbindlich in Kontakt mit der Versorgung zu bleiben. Begegnungs- und Kontaktstellen bieten Freizeitangebote, Beratung und Unterstützung an. Sie sind eine freiwillige Leistung der Kommune und insofern nicht flächendeckend vorhanden. Mit Kontakt- und Begegnungsstätten ist ein Rahmen geschaffen, in dem es nicht primär um Behandlung oder Therapie geht, sondern die Möglichkeit bieten soll, Kontakte herzustellen, Begegnungen zu ermöglichen und seine freie Zeit zu gestalten. Alle Menschen dürfen das Angebot von Kontakt- und Begegnungsstellen in Anspruch nehmen. Es bedarf keiner Diagnose, es genügt, sich betroffen von einer seelischen Erkrankung zu fühlen oder auch einfach Interesse an der Thematik psychischer Erkrankungen zu haben. In der Regel gibt es bestimmte Öffnungszeiten, die jeder ohne besondere Voranmeldung nutzen kann, um mit anderen Betroffenen, Angehörigen oder den Mitarbeitenden ins Gespräch zu kommen oder auch nur zusammen zu sein.
Kontaktläden sind geschützte Alkohol- und drogenfreie Räume mit niedrigschwelligen, akzeptanzorientierten Angeboten. Die Einrichtungen bieten nach dem Konzept der Harm Reduction konkrete Hilfen ohne Vorbedingungen an. Für viele Menschen mit Suchtproblemen stellen die Kontaktläden zunächst die einzige Berührung zum Hilfesystem dar.
Sie erhalten im Rahmen dieses Angebotes Beratung und praktische Hilfen u.a. bei:
- rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten
- der Suche nach einem Substitutions- oder Entgiftungsplatz
- Krisensituationen
- der Bewältigung gescheiterter Entzugs- oder Therapieversuche
- Themen der Lebensbewältigung
Neben der Beratung finden sich oftmals auch folgende Angebote in Kontaktläden:
- Aufenthaltsmöglichkeiten
- Warme Mahlzeiten, Getränke und Lebensmittel
- Kostenlose Abgabe von Safer-Use-Materialien und Kondomen
- Nutzungsmöglichkeit von Waschmaschine, Trockner und Kleiderkammer
- Computer- und Internetnutzung
- Gewährleistung eines drogen- und gewaltfreien Raumes
- Informationsveranstaltungen und Workshops
- Initiierung von Selbsthilfe
- Projekte und Freizeitangebote
- Vernetzung mit ambulanter Pflege
Durch die Kontaktarbeit im offenen Café entsteht ein vertrauensvoller Bezug der Betroffenen zur Einrichtung und erleichtert es ihnen, weitere angebotene Hilfen zu nutzen. Die Kombination von Beratung, Ausstiegshilfen und niedrigschwelligem Zugang ermöglicht das Angebot sofortiger konkreter Hilfen in fast allen relevanten sozialen Bereichen.
Tagesstätten gelten als Einrichtungen, die Menschen mit chronifizierten Erkrankungen Tagesstruktur und Beschäftigungsmöglichkeiten anbieten. Sie sind Anlaufstelle für Menschen, die vergleichsweise isoliert leben, keinen akuten Bedarf an stationär-medizinischer Behandlung haben, nicht mehr behandlungsbedürftig sind und keiner Beschäftigung nachgehen. Durch das stark niedrigschwellig angelegte Konzept zielt das Angebot vor allem darauf ab, soziale Kontakte herzustellen und die Nutzenden der Angebote an eine Tagesstruktur heranzuführen. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Tagesstätten hat sich bundesweit eine große Bandbreite entwickelt. So betonen manche Tagesstätten den Beschäftigungsaspekt sehr deutlich und verzahnen Angebote im Zuverdienst mit jenen der klassischen Tagesstättenarbeit. Auch spezialisieren sich manche Tagesstätten auf besondere Zielgruppen (z.B. gerontopsychiatrische Tagesstätten oder Tagesstätten für Adoleszente). Andere Tagesstätten versuchen, ihre tagesstrukturierenden Angebote auch außerhalb der Einrichtung in der Gemeinde zu etablieren („virtuelle Tagesstätte“).
Es ist möglich, Unterstützungsleistung in der eigenen Wohnung zu bekommen. Über sog. „Assistenzleistungen“ können Menschen mit psychischer Beeinträchtigung bei der Alltagsbewältigung Hilfe bekommen. Das beinhaltet auch die Unterstützung bei der Koordinierung von ergänzenden Hilfen im Bereich Gesundheit, Freizeit, Kontakt und Arbeit.
Zusätzlich können bei Bedarf Leistungen der Sozialhilfe (z.B. Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt) oder der Pflegekasse in Anspruch genommen werden.
Besondere Wohnformen stehen Menschen zur Verfügung, die eine intensive Betreuung benötigen. Sie zeichnen sich durch ein gemeinschaftliches Wohnen in einem Wohnheim, einer kleinen Wohngruppe oder in einem sozialpsychiatrischen Pflegeheim aus. Jeder der Bewohnenden bezieht ein Zimmer und erhält tägliche Assistenzleistungen, also Unterstützungsleistungen sowie eine individuelle tagesstrukturierende Förderung bzw. Betreuung. Zusätzlich können bei Bedarf Leistungen der Sozialhilfe (z.B. Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt) in Anspruch genommen werden.
In dieser Form des Wohnens können Menschen zusammenleben, die primär bereits langjährig an einer chronifizierten Alkoholsucht erkrankt sind oder mehrfache Abhängigkeiten bestehend aus Alkohol-, Medikamenten- oder Drogensucht aufweisen.
Dieses Krankheitsbild kann verschiedene psychische und physische Folgeschäden verursachen, die tiefgreifende Veränderungen im Leben der Betroffenen bewirken.
Das Ziel einer besonderen Wohnform ist die Lebensbegleitung und Wiedereingliederung bzw. soziale Integration der Bewohnenden in die Gesellschaft.
Bei diesem Angebotstyp handelt es sich um therapeutische 24-Stunden-Wohngemeinschaften, die im „normalen“ Lebens- und Lernumfeld von Kindern und Jugendlichen angesiedelt sind. Kinder und Jugendliche, die in einer solchen Form des Wohnens leben, weisen eine deutliche Abhängigkeitsproblematik auf.
Durch diesen Angebotstyp werden Kinder und Jugendliche dabei unterstützt:
- ihre Sucht und angrenzende Problemlagen zu bewältigen
- den Alltag und die Freizeit ohne Suchtmittel, übermäßigem Medienkonsum usw. zu strukturieren
- Lebenskompetenzen zu stärken und ein unabhängiges Leben zu führen
- Ausbildung oder Beschäftigungen zu finden
- den Weg in ein selbständiges Leben und Wohnen zu finden.
Die Übergangseinrichtungen sind 24-Stunden-Wohngemeinschaften für Menschen mit Suchterkrankungen und Menschen mit Doppeldiagnosen, die vorübergehend nicht in der Lage sind, selbstständig und abstinent ihr Leben zu bewältigen. Ihnen wird hier ein suchtmittelfreier Rahmen geboten, der Schutz, Orientierung und Halt gebende Strukturen gewährleistet.
Durch diesen Angebotstyp werden Mensch unterstützt:
- ihren Alltag zu bewältigen,
- ihre Freizeit zu gestalten
- sich zu beschäftigen (z.B. in den Bereichen Verwaltung, Handwerk oder Garten)
- schulische und berufliche Perspektiven zu entwickeln
- Belastungserprobungen durchzuführen
Wenn Menschen mit Suchterkrankungen nach einer Entgiftung auf eine Therapie warten müssen, da ein nahtloser Übergang nicht ermöglicht werden kann, sind sie oft in ihrem gewohnten Umfeld durch Rückfälle gefährdet. Für solche Situationen bietet eine SOS-Station eine geschützte 24-Stunden-Wohngemeinschaften an, in der auch weitere Hilfen vorbereitet werden können. Es handelt sich hierbei nicht um eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch und es besteht auch kein Anspruch darauf. Die Kosten für den Aufenthalt werden durch finanzielle Eigenbeteiligung im Rahmen des Leistungsvermögens und durch Spenden getragen. Wie auch in der Häuslichkeit notwendige Tätigkeiten zu verrichten sind, wird auch in der SOS-Station ein Mitwirken in der Hauswirtschaft sowie der Pflege der Außenanlagen vorausgesetzt.
Die Zustimmung eines Kostenträgers für die Aufnahme ist nicht notwendig.
Notunterkünfte sind behelfsmäßige Übergangswohnplätze für Menschen ohne Obdach, die von Kommunen und/ oder von Hilfsorganisationen unterstützt und betrieben werden. Mietverträge und damit verbundene Rechte gibt es nicht. So ist eine unangemeldete Kontrolle der überlassenen Räume und die Unterbringung von mehreren Personen in einem Raum üblich. Notunterkünfte sind zumeist für eine zwar temporäre, aber notfalls auch längerfristige Unterbringung ausgelegt, darin unterscheiden sie sich von Notschlafstellen, bei denen eine kurzzeitige Nutzung die Regel ist.
Berufsförderungswerke und berufliche Trainingszentren sind Maßnahmen, die entweder – wie das Berufsförderungswerk – den Menschen mit psychischer Beeinträchtigung eine Umschulung anbieten oder – wie bei den beruflichen Trainingszentren – eine Erprobung und Überprüfung sowie Stärkung der arbeitsbezogenen Fähigkeiten anbieten, um so den Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Rechtliche Grundlagen der Berufsförderungswerke sind die §§35,13,20 SGB-IX sowie bei den Berufstrainingszentren die §§16-19 SGB-VI.
Integrationsfirmen bieten Menschen mit einem Schwerbehindertenstatus die Möglichkeit, unter realen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt berufstätig zu sein. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie einerseits am Markt tätig sind und entsprechend wirtschaftlich ausgerichtet sein müssen, andererseits aber 25-50% der Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen vorhalten. Dadurch bieten Integrationsfirmen nachhaltige und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für schwer vermittelbare Menschen mit Behinderungen an. Gleichzeitig können diese Menschen durch flankierende psychosoziale Hilfen begleitet und unterstützt werden. Die Beschäftigung kann befristet sein. Integrationsfirmen können aber auch Menschen mit Behinderungen einen dauerhaften Arbeitsplatz anbieten, der – weil das Personal eben auch aus Menschen ohne Behinderungen rekrutiert wird – eben keine Sonderwelt darstellt. Allerdings greifen Integrationsprojekte für Menschen mit psychischen Erkrankungen nur bedingt, weil nur wenige dieser Personengruppe als Menschen mit Behinderung anerkannt sind.
Zuverdienstprojekte sind Teil der Maßnahmen zur Eingliederung und oftmals mit Tagesstätten institutionell verknüpft. Zuverdienstprojekte sind zwar niedrigschwellig angelegt, aber trotzdem wirtschaftlich ausgerichtet. Konzeptionell sind sie als Aktivierungshilfe gedacht, und zwar für:
- seelisch behinderte Menschen im Sinne des § 53 SGB-XII
- Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung/Beeinträchtigung dauerhaft erwerbsgemindert im Sinne des § 42 SGB-XII sind
- Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung/Beeinträchtigung vorübergehend erwerbsgemindert im Sinne des § 11 Abs. 2 SGB-XII sind.
Zuverdienstprojekte richten sich somit an psychisch kranke Menschen, die dem Arbeitsmarkt nur bedingt oder gar nicht zur Verfügung stehen. Einerseits binden sie diese Menschen in dosierter Form in reale Arbeitsstrukturen ein und bieten so finanzielle Anreize, Tagesstruktur und sinnstiftende Tätigkeit. Andererseits eröffnen sie auch niedrigschwellig einen Zugang zu Hilfe und Betreuung. Für viele Menschen eröffnen sich dadurch Perspektiven des Trainings, der Erprobung oder des Heranführens an den Arbeitsmarkt, ohne Gefahr der Überforderung und der Isolation bzw. Exklusion. Der große konzeptionelle Vorteil der Zuverdienstprojekte liegt darin, dass sie sehr flexibel angelegt sind und dadurch Überforderungssituationen vermeiden können.
Selbsthilfe und Sonstige Angebote
Selbsthilfeaktivitäten gehören zum Kernbestand sozialpsychiatrischer Versorgung. Dabei zielen Aktivitäten in der Selbsthilfe primär darauf ab, dass sich die Mitglieder der Selbsthilfe gegenseitig unterstützen und Erfahrungen austauschen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern werden Selbsthilfegruppen für betroffene Menschen und Gruppen für die Angehörigen angeboten. Selbsthilfegruppen finden Sie über Selbsthilfekontaktstellen: www.nakos.de/informationen/basiswissen/kontaktstellen oder über die Suchtberatungsstellen in Ihrer Nähe.
Gegenüber anderen Selbsthilfethemen zeichnet sich die psychiatrische Versorgung dadurch aus, dass mit den sog. Trialogveranstaltungen eine besondere Form des Dialoges zwischen den Betroffenen, den Angehörigen und den Fachkräften in vielen Regionen Deutschlands institutionalisiert werden konnte. Dabei treffen sich die Akteure in einem öffentlichen Raum, um – häufig thematisch gebunden – „auf Augenhöhe“ Erfahrungen auszutauschen und „Begegnung“ zu ermöglichen.
Darüber hinaus haben sich vor diesem Hintergrund auch die sog. „EX-IN“ (Experienced Involvement) Projekte entwickelt. In diesen Projekten werden Menschen mit Psychiatrie-Erfahrungen fortgebildet, um andere Menschen in akuten Krankheitsphasen zu unterstützen und zu begleiten. Weitere Informationen finden Sie hier: ex-in.de
Unter der bundesweiten kostenfreien Rufnummer können Erwachsene anonym ihre Fragen und Sorgen besprechen. Die speziell ausgebildeten Beratenden haben ein offenes Ohr für die Probleme der Anrufenden und unterstützen bei der Suche nach neuen Lösungen für ihre Sorgen. Zudem wird auch eine Online-Beratung per Chat angeboten.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.telefonseelsorge.de
Die Tafel ist die Bezeichnung für gemeinnützige Hilfsorganisationen, die Lebensmittel, welche im Wirtschaftskreislauf nicht mehr verwendet und ansonsten vernichtet werden würden, sowie Sach- und Lebensmittelspenden an Bedürftige verteilen oder gegen geringes Entgelt abgeben. Informationen zu Standorten und Nutzungsmöglichkeiten erhalten Sie bei Ihrem jeweiligen Sozialamt, Jobcenter oder direkt bei der Tafel e.V.: www.tafel.de