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Auf der Basis eines Gesamtplanes nach § 58 SGB XII werden die Leistungen einzelfallorientiert erbracht. Die bedarfsorientierten Maßnahmen umfassen Wohnen, Beschäftigung, Förderung, Beratung, persönliche und soziale Hilfen einschließlich der erforderlichen Versorgung, Pflege im Rahmen der Eingliederungshilfe und Tagesstrukturierung durch Begleitung, Assistenz bzw. Erschließung dieser Angebote durch Anleitung und teilweise stellvertretende Ausführung bis hin zur umfassenden Hilfestellung. Die Hilfen werden bedarfsorientiert und in Kooperation mit beteiligten Diensten und Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Hilfebedarf des einzelnen Hilfeempfängers. Dieser ergibt sich aus dem im Rahmen der Hilfeplankonferenz festgelegten Betreuungsumfang, in Form von Fachleistungsstunden. Eine Fachleistungsstunde umfasst hierbei sechzig Minuten klientenbezogene Betreuungsleistungen sowie zwanzig Minuten für Dokumentation und Fahrtzeiten. Die Betreuungsleistungen müssen im Rahmen einer Komplexleistung als personenbezogene Grundleistungen, sozialpsychiatrische Leistungen zur Selbstversorgung, zur Tages- und Kontaktgestaltung sowie im Bereich Beschäftigung und Arbeit angeboten werden. Die nachfolgend aufgeführten Leistungen sind als Leistungskatalog zu verstehen. Entsprechend dieser Leistungen wird auf der Grundlage des individuellen Hilfebedarfs die Gesamtmaßnahme flexibel und abgestimmt auf den Einzelfall festgelegt. Direkte und indirekte personenbezogene Grundleistungen Psychosoziale Grundleistungen bestehen in der Regel aus der Hilfe, die direkt und indirekt für die Klienten erbracht werden. Direkte personenbezogene Grundleistungen sind alle Leistungen die zur Vorbereitung der eigentlichen Betreuung beitragen, jedoch zeitlich nicht unmittelbar mit dem Klienten verbracht werden. Als spezielle Form der direkten personenbezogenen Grundleistungen ist die Bearbeitung bzw. Fortschreibung des IBRP sowie in Ausnahmefällen die Erarbeitung des „Erst-IBRP“ zu berücksichtigen. Anbei gelten die Regelungen des Landesrahmenvertrages für M-V nach §79 Abs.1 SGB XII für stationäre und teilstationäre Einrichtungen, Leistungstyp B.0. Indirekte Hilfen sind fundamentaler Bestandteil der zu erbringenden Leistungen. Eine genaue Eingrenzung der Hilfen ist nicht zu gewährleisten, da sie im Gesamtzusammenhang mit der Betreuung aller Klienten entstehen und zur Schaffung einer qualitätssicheren Arbeitsweise beitragen. Darunter sind auch alle Leistungen zu verstehen, die zur Mitarbeit in den verschieden Gremien der gemeindepsychiatrischen Strukturen beitragen und zur Entwicklung von Konzepten führen. Direkte personenbezogene Grundleistungen - Kontaktaufnahme - Erstgespräch - Begleitung - Hilfe bei der Krankheitsbewältigung durch informative Gespräche - unterstützende- erziehende Gespräche Erarbeitung und Weiterführen des Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplanes - Erhebung der sozialen Grundsituation - Biografie - Berichte aus anderen Einrichtungen dazu - Erfassung der Diagnosen (ärztliches Gutachten) - Koordination der Helfer - Aufzählung der Helfer und Begleitung, Terminabstimmung - Mitarbeit an der Erstellung des IBRP (Bögen) oder Zuarbeit - Führung der IBRP-Bögen - Aufnahmekommission bzw. Hilfeplankonferenz - Unterbreitung von Leistungsangeboten von den Leistungserbringern - Prozessbegleitende Überprüfung und Anpassung des IBRP (Neuorientierung z.B. durch Dokumentation) - Reflexion der Leistungen, Sicherstellung der Leistungen in Form von Case-Management, Organisation von Bezahlung der Leistungen Information über rechtliche und materielle Ansprüche - Aufklärung über Ansprüche nach dem SGB - Aufklärung über Ansprüche von anderen Leistungsträgern, z.B. Rentenversicherer - Ermäßigungen auf Grund von Schwerbehinderung oder Berentung - Gebührenbefreiungen - Zusätzliche Leistungen von verschieden Kostenträgern z.B. Arbeitsamt, Krankenkassen und Sozialamt Indirekt personenbezogene Leistungen - Öffentlichkeitsarbeit - Angehörigenarbeit - Qualitätssicherung - Fort- und Weiterbildung - Fallbesprechung - Supervision - Dienstübergabe - ärztliches Konzil, - Arbeitstreffen Sozialpsychiatrischer Dienst und Einrichtung - Konzeptentwicklung in Arbeitsgruppen - organisationsübergreifende Vernetzungsarbeit - konkrete Kontakte zum Sozialamt, Dokumentation der erbrachten Leistungen - Bestellung von Arbeitsmaterial - Wegezeiten In der ambulanten Wohnbetreuung werden auf der Grundlage des individuellen Hilfebedarfs unterschiedliche sozialpsychiatrische Leistungen erbracht. Unter sozialpsychiatrischen Leistungen versteht man alle Leistungen, die in erster Linie Lebensfeldorientiert sind. Das heißt: Für die Beeinträchtigungen und Gefährdungen, die durch die psychische Erkrankung entstanden sind, werden folgende therapeutisch begleitende Hilfen notwendig. Sozialpsychiatrische Leistungen zur Selbstversorgung Um die bestehenden Fähigkeiten der Klienten in den verschiedenen Bereichen der Selbstversorgung zu erhalten oder auszubauen oder Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen zu mindern werden die Hilfen in unterschiedlicher Intensität angeboten. Diese umfassen alle Bereiche des täglichen Lebens. Beschaffung bzw. Erhalt des Wohnraumes - Begleitung und Unterstützung beim Wechsel in die neue Wohn- und Lebensform (Unterstützung beim Umzug und Einzug etc.) - Klinikbesuche bei stationären Krankenhausaufenthalten/ stationären Rehabilitationen Anhand der Hilfen zur Ernährung, z.B…. - Gespräch über Essverhalten und Rückmeldungen - Hilfe bei der Wahrnehmung des Essverhaltens - Beratung zur individuellen gesunden Ernährung - Sensibilisierung des Klienten zum Essverhalten - Einkaufsplanung - Nahrungshygiene - Aufbewahrung von Lebensmitteln und Sauberkeit Hilfen bei der Reinigung und Gestaltung des Wohnraumes - Sensibilisierung des Klienten zum Reinigungs- und Gestaltungsverhalten in der Tagesstätte, mit dem Ziel der Übertragung in die Häuslichkeit - Reinigungsplan mit dem Klienten erstellen, Planung der Abläufe - Schaffung und Bereitstellung von Utensilien zum Reinigen - übende Unterstützung, Begleitung und Kontrolle bei der Reinigung (effektiver, sachgerechter Umgang mit Reinigungsmitteln und ihre Aufbewahrung, bzw. Lagerung) Anhand der Hilfen zu körperlichen Aktivitäten - Gespräche über körperliche Aktivitäten (Information, Bedarf mit dem Klienten ermitteln) - Unterstützung und Anleitung bei der Wahrnehmung von körperlichen Aktivitäten (Sensibilisierung des Klienten zu seiner körperlichen Aktivität, Reflexion) - Beratung - Wissensvermittlung unterschiedlicher Arten körperlicher Aktivität - Hilfe bei der Suche nach geeigneten Freizeitsportangeboten außerhalb der Einrichtung - Umsetzung der Vereinbarungen mit dem Klienten - Erstellen eines Trainingsprogramms - Unterstützung, Begleitung und Kontrolle des Klienten innerhalb der Trainingseinheit - Anleitungen zu körperlichen Übungen (Sport, Gymnastik, Bewegung) Anhand der Hilfen zur Körperpflege - Sensibilisierung des Klienten zur Problematik der Körperpflegeverhaltens, Einsicht in Notwendigkeiten, - Hilfen bei der Wahrnehmung des Körperpflegeverhaltens - Gespräche und Rückmeldungen - Beratung bei der individuellen Körperpflege - Vereinbarungen über Maßnahmen zur Körperpflege - Ritualisierung von Maßnahmen zur Körperpflege - Unterstützung, Begleitung, Kontrolle bei der Körperpflege Anhand der Hilfen beim sich Kleiden und Pflege der Kleidung - Unterstützung bei der Verhinderung von sozialer Ablehnung und Ausgrenzung aufgrund des Kleidungsverhaltens - Verhinderung von gesundheitlicher Beeinträchtigung durch unzweckmäßige Kleidung - Sensibilisierung über Kleidungsverhalten (z.B. Dauer des Tragens von Bekleidung, Reinigung/Wäscherei, Reparatur von Kleidung) Anhand der Hilfe beim Umgang mit Geld - Sensibilisierung zum Thema „Umgang mit Geld“ - Gespräche über den Umgang mit Geld/ Zahlungsmitteln - Absprache mit den gerichtlich bestellten Betreuern über die finanzielle Situation des Klienten - Fremdhilfen – Kooperation bei finanzieller Absprache - Umsetzung der Absprachen - Initiierung von Inanspruchnahme professioneller Hilfen (Schuldnerberatung) Sozialpsychiatrische Leistungen zur Tages- und Kontaktgestaltung Sozialpsychiatrische Leistungen zur Tages- und Kontaktgestaltung sind geeignet um die bestehenden Beeinträchtigungen der subjektiven Befindlichkeit durch die psychische Erkrankung und die damit verbundene Beeinträchtigung der Tages- und Kontaktgestaltung zu verbessern. Gemeint sind insbesondere Leistungen zur Tagesstrukturierung und Alltagsgestaltung sowie Leistungen zum Erhalt und Aufbau zwischenmenschlicher Beziehungen, von Freizeitaktivitäten und Angeboten mit übendem Inhalt angesprochen. Anhand der Hilfen zum Erhalt und Aufbau zwischenmenschlicher Beziehungen - Anbahnung von Kontakten im unmittelbaren Lebensumfeld - Begleitung der betreuten Person außerhalb der eigenen Wohnung - Konfliktmanagement in Partnerschaft / Ehe - Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu Familienangehörigen (z.B. Kinder) - Unterstützung bei der Gestaltung sozialer Beziehungen im Bereich Ausbildung, Arbeit und Freizeit. Anhand der Hilfen zum Tages- u. Nachtrhythmus - Gespräche über den Tages- u. Nachtrhythmus des Klienten (erste Bedarfsermittlung mit dem Klienten) - Sensibilisierung des Klienten zum Tages- u. Nachtrhythmus - Hilfe bei der Wahrnehmung, gemeinsames Sortieren mit dem Klienten, wie sich sein Tages- und Nachtrhythmus gestaltet, Reflexion (nächtliche Ruhelosigkeit, Schlafstörungen, Umherwandern, Müdigkeit, Schlappheit, Schläfrigkeit, etc.) - Beratung des Klienten zu seinem Tages- u. Nachtrhythmus (informative Gespräche, gemeinsame Suche nach Lösungsmöglichkeiten) - Vermittlung zur Fremdberatung (Ärzte, Krankenkassen, Psychotherapie etc.) - Begleitung zur Fremdberatung - Treffen von Vereinbarungen mit dem Klienten, (Sicherstellung, Planerstellung von Wach- und Ruhezeiten, Struktur, Schaffung von Ritualen, gleichbleibenden Abläufen) - Unterstützung, Begleitung und Kontrolle (u.a. Dokumentation) im Tages- und Nachtrhythmus des Klienten (z.B. Angebote zur Entspannung, Ruhepause in der Tagesstätte initiieren oder verkürzen) Anhand der Hilfen zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben - Gespräche über die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben (erste Bedarfsermittlung mit dem Klienten) - Sensibilisierung des Klienten zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben - Hilfe bei der Wahrnehmung, wie gestaltet sich für den Klienten die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, Reflexion (existieren evtl. Ängste, Abneigungen, etc.) - Beratung des Klienten zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben (soziales Umfeld, Umgangsformen, etc.) - Vermittlung zur Fremdberatung, Aufzeigen verschiedener Anlaufstellen, (vermitteln zu Selbsthilfegruppen, spez. Begegnungsstätten, Freizeitzentren, Vereinen, etc.) - Begleitung zur Fremdberatung - mit dem Klienten das Teilnehmen am gesellschaftlichen Leben trainieren (motivierende Unterstützung, Begleitung bei Außenaktivitäten, Ausflügen, Menschen bei und um sich ertragen und aushalten, z.B. Menschenansammlungen in Kaufhäusern, öffentliche Verkehrsmitteln, Ängste versuchen abzubauen, Vereinsamung verhindern, Integration im Sinne des Klienten erstreben) Sozialpsychiatrische Leistungen im Bereich Beschäftigung, Arbeit, Ausbildung Hiermit sind insbesondere Leistungen angesprochen, die sich auf die Eingliederung in das Arbeitsleben und den Arbeitsplatzerhalt beziehen sowie Leistungen, die der Entwicklung einer Perspektive im Berufsleben (Berufsfindung) oder im Hinblick auf Ausbildung dienen sowie die Konzentrationsfähigkeit der Besucher dienen und ihnen ein realistisches Gefühl ihrer Leistungsfähigkeit vermitteln. - Gespräche zur Ermittlung von Interessen, Vorerfahrungen - Maßnahmen in Verbindung mit anderen Leistungsträgern, z.B. Arbeitsamt, Rententräger etc. - Hilfe bei der Auswahl eines konkreten Beschäftigungsangebotes - Begleitung und Hilfestellung bei Realisierung des Beschäftigungsangebotes - Auswertendes Gespräch über die geleistete Arbeit, Selbst- und Fremdwahrnehmung - Hilfe bei Planung der weiteren Arbeitsschritte - Leistungsdokumentation durch Mitarbeiter - vorausgehende Beratungsgespräche zur Erstellung von konkretem Förderprogramm zum Belastungs- bzw. Arbeitstraining - Absprache der individuellen Einsatzpläne mit dem Klienten
Organisation
Gartenhaus Psychosozialer Trägerverein Stralsund e.V.
Anschrift
Langenstraße 51,
18439 Stralsund