Allgemeine Unterstützung Erwachsene

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Medizinisch-psychotherapeutische Anlauf- und Beratungsstellen

Menschen, die eine medizinisch-psychotherapeutische oder beraterische Hilfe in Anspruch nehmen wollen, steht dafür ein breites Unterstützungsangebot zur Verfügung. Bei der Fülle an unterschiedlichen Anlaufstellen kann es schwer sein, die für sich passende Hilfeform zu finden. Entsprechend der eigenen Lebenslage bieten sich oft unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen an. Im medizinisch-psychotherapeutischen und beraterischen Sektor reichen diese von stationären Anlaufstellen, wie der Behandlung in einer psychiatrischen Klinik, über das Aufsuchen einer Psychotherapeutin und der ambulanten Behandlung in einer Tagesklinik, bis hin zu aufsuchenden Hilfeformen. Bei aufsuchenden Hilfeformen wird eine Unterstützung im häuslichen Umfeld geschaffen, wie u.a. der sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) oder die ambulant psychiatrische Pflege und Soziotherapie.

Ambulante Anlaufstellen

Hausärzt*innen in einer freien Praxis sind für die Grund- und Erstversorgung von Betroffenen unterschiedlichster Erkrankungen zuständig. Damit stellen sie eine der wichtigsten Anlaufstellen bei körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen dar. Psychische Erkrankungen sind in deutschen Hausarztpraxen mittlerweile die zweithäufigste diagnostizierte Erkrankung. Ihr*Ihre Arzt*Ärztin kann neben einer umfangreichen körperlichen Untersuchung und dem Stellen einer somatischen Diagnose auch bei psychischen Schwierigkeiten weiterhelfen, wie bspw. bei der Weitervermittlung an eine*n Psychotherapeut*in.

Einen zentralen Stellenwert in der medizinischen Versorgung nehmen die niedergelassenen fachärztlichen Hilfen ein. Das sind in der Regel Psychiater*innen, die eine Ausbildung zum*zur Facharzt*Fachärztin für Psychiatrie absolviert haben. Sie kümmern sich in erster Linie um die körperliche Diagnostik und Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Sie stellen zum Beispiel körperliche Ursachen einer psychischen Erkrankung fest und verordnen Medikamente. Psychiater*innen bieten eher selten Psychotherapie an. Zu ihrem Aufgabenfeld gehört die Verschreibung weiterführender Hilfen aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (Ergotherapie, Soziotherapie, Psychiatrische Hauskrankenpflege).

Medizinische Versorgungszentren sind Versorgungseinrichtungen, in denen mindestens zwei Personen im ärztlichen Dienst, mit unterschiedlichen Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen, eine Versorgung in Zusammenarbeit gewährleisten. In der Regel sind dort neben Fachärzt*innen aus den Bereichen Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie, weitere Fachkräfte tätig, die als interdisziplinäres Team eng zusammenarbeiten (bspw. haben diese eine Qualifikation im Bereich Psychologische Psychotherapie, Psychologie, Sozialpädagogik, Medizinische Aus- und Weiterbildungen, Ergotherapie u.ä.). Es werden sowohl medizinische als auch therapeutische Leistungen angeboten. In der Regel werden Sie von Ihrem*Ihrer Haus- oder Facharzt*ärztin an das MVZ überwiesen. Eine Überweisung Ihres*Ihrer Arztes*Ärztin ist nicht zwingend erforderlich, aber sinnvoll und für bestimmte Fachbereiche sogar notwendig. Die Kosten trägt die gesetzliche Krankenkasse.

Psychotherapeut Illustration

In Deutschland haben folgende Gruppen die Erlaubnis, psychotherapeutisch tätig zu werden:

– ärztliche Psychotherapeut*innen: Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie bzw. für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Ärzte*innen mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie

  • psychologische Psychotherapeut*innen
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen
  • Therapeut*innen mit Psychotherapie-Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz:

Diplom-Psycholog*innen mit Heilkunde-Erlaubnis, Heilpraktiker*innen eingeschränkt für Psychotherapie und (Voll-) Heilpraktiker*innen.

Niedergelassene, approbierte (über eine staatliche Zulassung verfügende) psychologische bzw. ärztliche Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen bieten in den Praxen Unterstützungen bei seelischen Konflikten durch wissenschaftlich anerkannte Verfahren der Psychotherapie an. Die Kosten können durch die Krankenkassen übernommen werden. „Heilpraktiker*innen eingeschränkt für Psychotherapie“ können diese Form der therapeutischen Behandlung nicht über die (gesetzlichen) Krankenkassen abrechnen.

Hinweis zur Terminvereinbarung: In Mecklenburg-Vorpommern besteht über die Kassenärztliche Vereinigung M-V (KV MV) die Möglichkeit, bei einer Terminservicestelle Unterstützung bei der Vereinbarung von Erstgesprächen oder Akutbehandlungen bei einem*einer Psychotherapeut*in zu erhalten. Dies setzt allerdings einen Dringlichkeitsvermerk auf dem Überweisungsschein voraus, den Sie durch Ihren*Ihre Arzt*Ärztin bekommen, um eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen erhalten sie hier.

In Mecklenburg-Vorpommern sind Sozialpsychiatrische Dienste Bestandteil des öffentlichen Gesundheitsdienstes und sind damit an das Gesundheitsamt angegliedert. Sie bieten gerade jenen Menschen Hilfe an, die von anderen fachärztlichen Diensten nicht (mehr) erreicht werden und/oder deren Symptome der Erkrankung zu massiven Konflikten in ihrem sozialen Umfeld führen. Hier zielen die Maßnahmen auf (Erst-)Beratung, Hausbesuche, Gutachtererstellung, Krisenintervention und Integration des betroffenen Menschen in das jeweilige Versorgungssystem. Diagnostische und therapeutische Leistungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Neben dieser eher fürsorglichen Ausrichtung haben sozialpsychiatrische Dienste aber noch eine andere gesellschaftliche Funktion: Über das PsychKG und ihre unmittelbare oder mittelbare Einordnung in öffentliche Verwaltungsstrukturen haben sozialpsychiatrische Dienste das Recht, Zwangsunterbringungen zur Gefahrenabwehr zu veranlassen. Damit ordnet sich den sozialpsychiatrischen Diensten auch explizit eine staatliche Kontroll- bzw. Ordnungsfunktion zu. Die sozialpsychiatrischen Dienste stehen i.d.R. unter einer ärztlichen Leitung. Neben dem medizinischen Fachpersonal, sind primär Fachkräfte mit psychologischer oder sozialpädagogischer Qualifikation dort beschäftigt.

Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) sind an psychiatrischen Krankenhäusern und Fachabteilungen angesiedelt. Gerade dort, wo die ambulant-fachärztliche Versorgung nicht oder nur bedingt gewährleistet werden kann, sind die PIAs in die Regelversorgung eingebunden. Sie leisten aber auch Hilfe in der Nachsorge oder in Krisensituationen. Das Angebotsprofil umfasst Basisversorgung, Diagnostik, Psychotherapie und Pharmakotherapie. Hausbesuche bzw. aufsuchende Hilfe gehören ebenfalls zum Leistungsspektrum der PIA. Patient*innen werden von Vertragsärzt*innen überwiesen oder nach stationären Aufenthalten übernommen. Gleichwohl ist aber auch ein freier Zugang möglich. Zentrale Zielgruppe dieses medizinisch-psychiatrischen Angebotes sind vor allem jene Menschen, die chronisch erkrankt sind und als nicht „wartezimmerfähig“ beschrieben werden. Demnach richtet sich das Angebot besonders an jene*n Patient*in, die wegen ihrer Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung eines solchen, krankenhausnahen Versorgungsangebotes bedürfen und von anderen Versorgungsangeboten nicht erreicht werden. Hintergrund dieser Hilfe ist demnach die Verpflichtung psychiatrischer Krankenhäuser mit einem regionalen Versorgungsauftrag. Diese müssen auch die ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung durch Ärzt*innen sowie nichtärztliche Fachkräfte für Menschen sicherstellen, die durch Chronifizierungen und Rückfallgefährdung geprägt sind.

Psychologische Beratung unterstützt Menschen dabei, Antworten auf ihre Fragen zu finden, für ihre Konflikte und Probleme Lösungen zu entwickeln oder die Fähigkeit zu erlernen, mit nicht lösbaren Konflikten zu leben. Sie arbeiten generationenübergreifend und sind offen für Menschen aller Altersgruppen. Einzelne, Paare und Familien sowie Kinder und Jugendliche können dieses Angebot wahrnehmen. Die Beratenden haben einen professionell fachlichen Hintergrund aus der Psychologie und/ oder der Sozialpädagogik, sowie weitere fundierte Aus- oder Weiterbildungen aus den Bereichen Psychotherapie, Familientherapie und Beratung. Die Gespräche sind i.d.R. kostenlos und können auf Wunsch anonym stattfinden. Eine Terminvergabe erfolgt vorab telefonisch. Die Beratenden unterliegen der Schweigeplicht.

In einigen Landkreisen und kreisfreien Städten in M-V gibt es spezielle Fachberatungsstellen mit verschiedenen Schwerpunkten. Dazu gehören beispielsweise die Autismusambulanzen, die Beratungsstellen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Frauen, die Beratungsstellen gegen Medienabhängigkeit, die Beratungsstellen für Kinder psychisch kranker Eltern und für Betroffene mit psychischer Erkrankung sowie die Opferberatungsstellen und die Suchtberatungsstellen.

Die Beratenden haben einen professionell fachlichen Hintergrund aus der Psychologie und/ oder der Sozialpädagogik, sowie weitere fundierte Aus- oder Weiterbildungen aus den Bereichen Psychotherapie, Familientherapie, Traumatherapie und/oder Beratung. Die Gespräche sind i.d.R. kostenlos und können auf Wunsch anonym stattfinden. Eine Terminvergabe erfolgt vorab telefonisch. Die Beratenden unterliegen der Schweigeplicht.

Die Autismusambulanzen in Rostock und Schwerin sind Einrichtungen zur ambulanten therapeutischen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit autistischer Störung. Die ambulante Therapie findet in der Praxis statt. Zusätzlich werden mobile Therapien und Beratung in den Familien und im weiteren sozialen Umfeld der Betroffenen durchgeführt. Auf Grundlage der Diagnose Autismus werden die Kosten für die Therapie von den örtlichen Sozialhilfe- bzw. Jugendhilfeträgern übernommen. Die Terminvergabe erfolgt vorab telefonisch.

In einigen Beratungsstellen wird eine allgemeine soziale Beratung durchgeführt. Zu folgenden Themen und Lebensbereichen kann durch die Allgemeine Soziale Beratung Unterstützung und Hilfe angeboten werden: Information und Beratung zu sozialrechtlichen Ansprüchen, insbesondere zu Leistungen nach dem SGB II / ALG II („Hartz IV“), SGB XII (Grundsicherung / Sozialhilfe), Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen, Beratung und Unterstützung in finanziellen Notlagen sowie Begleitung zu Behörden.

Die Beratung ist kostenfrei, unabhängig und vertraulich. In M-V werden Sozialberatungen beispielsweise von Trägern wie der Diakonie oder der Caritas angeboten.

Ein Pflegestützpunkt ist eine örtliche Auskunfts- und Beratungsstelle rund um das Thema Pflege. Die Beratung ist kostenlos und richtet sich primär an die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Die Beratenden koordinieren alle, für die Versorgung und Betreuung wesentlichen, pflegerischen und sozialen Unterstützungsangebote, wie beispielsweise die Unterstützung bei der Suche nach einem ambulanten Pflegedienst oder bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises.

Ambulant Illustration

Wichtige ambulante Leistungsmodule im Rahmen der Sozialgesetzgebung, speziell Sozialgesetzbuch V (SGB-V) -Leistungen, sind die Ambulante Psychiatrische Pflege (APP) und die Soziotherapie. APP ist als aufsuchende Versorgung gedacht, mit dem Ziel, Menschen mit psychischen Erkrankungen ein eigenständiges Leben in ihrem häuslichen Umfeld zu ermöglichen. Durch den aufsuchenden Charakter soll im Rahmen der Pflege auch das soziale Milieu stärker in die Pflege einbezogen werden.

Seit 2000 ist die Soziotherapie eine anerkannte, verordnungsfähige Kassenleistung nach §37 SGB-V. Ziel ist es, durch aufsuchende Maßnahmen gerade bei Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen eine stabile Behandlungsmotivation aufzubauen, stationäre Aufenthalte zu verringern und dadurch die Betroffenen nachhaltig in die gemeindenahe Versorgungsstruktur zu integrieren. Inhalte soziotherapeutischer Leistungen sind die begleitende Unterstützung des Menschen mit psychischer Beeinträchtigung und die Koordinierung der verschiedenen Hilfemöglichkeiten.

Die Hospizarbeit und Palliativpflege bietet schwerstkranken und sterbenden Menschen und ihren Angehörigen ein besonderes Betreuungs- und Versorgungskonzept am Ende ihres Lebens an. Dabei soll dem Sterbenden ermöglicht werden, die ihm verbleibende Lebenszeit in größtmöglicher Selbstständigkeit, Schmerzfreiheit und Geborgenheit zu erleben. Zusätzlich wird dies durch eine psychosoziale und spirituelle Fürsorge ermöglicht. Neben der stationären palliativmedizinischen und pflegerischen Versorgung ist es auch möglich, ambulante Hospizdienste und Palliativ-Care-Teams in Anspruch zu nehmen und so in der eigenen Häuslichkeit bleiben zu können. Palliativpflege und Hospizarbeit wird von den gesetzlichen Krankenkassen unter den erforderlichen Voraussetzungen finanziert. Diese sind bei der jeweiligen Krankenkasse zu erfragen.

Integrationsfachdienste sind im Auftrag der Arbeitsagenturen, der Jobcenter nach dem SGB II, der Kommunen, der Integrationsämter oder Rehabilitationsträger tätig. Sie sollen helfen die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben zu sichern. IFDs erschließen behinderungsgerechte Arbeitsplätze und bieten psychosoziale Begleitung und Betreuung für Arbeitnehmende mit Behinderung an. Integrationsfachdienste arbeiten eng mit Arbeitgebenden, Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen zusammen.

Bei der ambulanten Rehabilitation wird täglich ein örtliches Rehazentrum oder eine Rehaklinik mit Kassenzulassung aufgesucht. Die von Krankheit Betroffenen erhalten dort von medizinischem oder therapeutischem Fachpersonal gezielte komplexe Maßnahmen, zu denen ärztliche, physio- und/oder psychotherapeutische, sowie weitere Leistungen gehören. Die zu Behandelnden kommen nur zu entsprechenden Maßnahmen in die Einrichtungen. Ist ihnen auch das nicht möglich, „kommt die Rehabilitation auch ins Haus“ – das heißt, bestimmte Leistungen der Rehabilitation und Vorsorge werden auch in der gewohnten Umgebung der zu Behandelnden durch mobile Reha-Teams angeboten.

Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken. Dafür werden Bewegungsabläufe geschult, aber auch Wahrnehmung und Aufmerksamkeit trainiert. Ergotherapie verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz.

Es gibt Ergotherapiepraxen, die sich insbesondere auf Menschen mit psychischen oder neurologischen Krankheitsbildern spezialisiert haben. Dies sind unter anderem affektive Störungen (wie bspw. Depressionen, Bipolare Störungen), psychotische Störungen, Angst- und Zwangserkrankungen, Persönlichkeitsstörungen sowie neurologische Krankheitsbilder wie bspw. Parkinson, Zustand nach einem Schlaganfall etc. sowie bei demenziellen Erkrankungen. Ergotherapie kann sowohl ambulant in Praxen als auch im teilstationären (bspw. in Tageskliniken), als auch im vollstationären Setting stattfinden (bspw. Rehakliniken).

Von den gesetzlichen Krankenkassen wird Ergotherapie als Behandlungsmethode anerkannt. Die anfallenden Kosten werden von der Krankenkasse übernommen, wenn ein*eine Hausarzt oder Hausärtzin oder auch der*die Psychiater*in ergotherapeutische Maßnahmen verordnet.

Teilstationäre Anlaufstellen

Tageskliniken sind als teilstationäres Angebot die Verbindung zwischen ambulant medizinisch-psychiatrischer Versorgung und den stationären Behandlungsformen. In ihnen können Betroffene von psychischen Erkrankungen (in der Regel) an 5 Tagen in der Woche tagsüber psychiatrisch-therapeutisch behandelt werden. Die Funktionen der Tageskliniken lassen sich in vier Kategorien einteilen:

  • als Alternative zur stationären Aufnahme in der Akutstation
  • als Anschlussbehandlung an einen stationären Aufenthalt
  • als Erweiterung der ambulanten Behandlung
  • als Rehabilitationseinrichtung für chronisch Erkrankte.

Bei einer teilstationären Reha suchen die Patienten*innen die wohnortnahe Rehabilitationseinrichtung nur während der Therapiezeiten auf. Die übrige Zeit – in der Regel die Abende und Wochenenden – verbringen sie zu Hause.

Stationäre Anlaufstellen

Im Vordergrund stationärer Hilfen für die (zumeist) Akut- und Krisenbehandlung steht nach wie vor die Behandlung in den Krankenhäusern zur Verfügung. Das sind entweder psychiatrische Kliniken oder Allgemeinkrankenhäuser, an denen eine psychiatrische Abteilung angeschlossen ist. Ergänzt wird dieses Angebot durch Kliniken bzw. Fachabteilungen der sogenannten psychosomatischen Medizin. Auch gibt es für spezielle Störungsbilder besondere stationäre Rehabilitationskrankenhäuser (z.B. Sucht).

Unter Rehabilitation versteht man in der Medizin die Wiederherstellung der physischen und/ oder psychischen Fähigkeiten eines Menschen, im Anschluss an eine Erkrankung, ein Trauma oder eine Operation. Ein weiteres Ziel ist die Wiedereingliederung in das Sozial- und Arbeitsleben. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation tragen dazu bei, dass Menschen mit chronischen Erkrankungen oder aufgrund einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls in der Lebensführung beeinträchtigte Menschen (wieder) selbstbestimmt und möglichst selbstständig leben können. Rehabilitation ist eine interdisziplinäre Aufgabe, die oft in Zusammenarbeit mit Fachkräften aus den Bereichen Medizin, Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Psychotherapie, Psychologie, Logopädie u.a., erfolgt.

Insbesondere bei chronischen Erkrankungen und psychischen und/oder psychosomatischen Auffälligkeiten können Rehamaßnahmen in Anspruch genommen werden. Chronische Erkrankungen bei Erwachsenen, die diese rechtfertigen, sind beispielsweise orthopädische Erkrankungen, Zustand nach Herzinfarkt oder Schlaganfall, Diabetes mellitus, Krebs und starkes Übergewicht. Bei psychischen Erkrankungen wie bspw. Depressionen, Suchterkrankungen, Essstörungen sowie Angst- oder Zwangsstörungen kann ebenso eine Rehabilitation beantragt werden.
Die wichtigsten Kostenträger von Rehabilitationsmaßnahmen sind in Deutschland die gesetzliche bzw. private Krankenversicherung. Darüber hinaus finanzieren die gesetzliche Unfallversicherung, die Sozialhilfeträger, sowie die Rentenversicherung und Pflegeversicherung Reha-Maßnahmen. Für die Beantragung ist Ihr*Ihre Haus- und/oder Facharzt*ärztin anzusprechen.

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Hilfen aus der Sozialpsychiatrie

Neben dem medizinischen und psychotherapeutischen Sektor, der sich in der Regel – bis auf sozialpsychiatrische Dienste – über die Krankenkasse finanziert, besteht gerade für Menschen mit chronisch-psychischen Erkrankungen ein institutionell breit gefächertes Angebot der Sozialpsychiatrie in der sog. Eingliederungshilfe nach SGB IX zur Verfügung. In der Sozialpsychiatrie wird gerade in der praktischen Arbeit Wert daraufgelegt, die betroffenen Menschen in ihren sozialen Netzwerken zu stärken und mit ihnen gemeinsam eine berufliche und private Lebensperspektive im Kontext der Erkrankung zu entwickeln. Insofern ist die Sozialpsychiatrie als besonderes und außerhalb der akutmedizinischen Versorgung etabliertes Arbeitsfeld zu konturieren, das innerhalb der Gemeinde um die klinisch-psychiatrischen Angebote gruppiert ist und wesentlich als Eingliederungshilfe über das SGB-IX finanziert wird. Leistungserbringer sind in der Regel gemeinnützige Träger der freien Wohlfahrt (Vereine) oder Sozialunternehmen. In Mecklenburg – Vorpommern ist die Kommune für die Finanzierung zuständig.

Das Bundesteilhabegesetz – Was ist ab 2020 neu?

Bereits im Juli 2017 ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft getreten. In Anlehnung an die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sollen sich durch das BTHG Unterstützungen stärker an dem persönlichen Bedarf des einzelnen Menschen orientieren. Das BTHG wird in insgesamt 4 Stufen bis 2023 eingeführt. Im Jahr 2020 wurden Leistungen der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe (SGB XII) in das neunte Sozialgesetzbuch zur „Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen“ (SGB IX) verschoben. Auch die bisherige Unterscheidung von ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten gibt es nicht mehr. Leistungen der Eingliederungshilfe werden über sog. Fachleistungsstunden vereinbart. Haben Menschen darüber hinaus einen Bedarf an existenzsichernden Leistungen, etwa, weil das Einkommen nicht reicht, um die Lebenskosten zu decken, können zusätzlich Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) beantragt werden.

Seit dem 01.Januar 2020 werden vier Leistungsgruppen unterschieden:

  1. Leistungen zur sozialen Teilhabe
  2. Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  3. Leistungen zur Teilhabe an Arbeit
  4. Leistungen der medizinischen Rehabilitation

Leistungsangebote (Auswahl)

Begegnungsstätten Illustration

Die Begegnungs- und Kontaktstellen sind ein offenes Angebot für alle Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Problemen und deren Angehörige sowie andere interessierte Bürger*innen.

Niedrigschwellige und barrierefreie Angebote haben eine besondere Bedeutung, wenn es darum geht, Menschen frühzeitig zu erreichen und die Bereitschaft zu fördern, Unterstützungsleistungen auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig zielen diese Angebote aber auch darauf ab, dass z.B. nach einem Klinikaufenthalt die Möglichkeit besteht, unverbindlich in Kontakt mit der Versorgung zu bleiben. Begegnungs- und Kontaktstellen bieten Freizeitangebote, Beratung und Unterstützung an. Sie sind eine freiwillige Leistung der Kommune und insofern nicht flächendeckend vorhanden. Mit Kontakt- und Begegnungsstätten ist ein Rahmen geschaffen, in dem es nicht primär um Behandlung oder Therapie geht, sondern die Möglichkeit bieten soll, Kontakte herzustellen, Begegnungen zu ermöglichen und seine freie Zeit zu gestalten. Alle Menschen dürfen das Angebot von Kontakt- und Begegnungsstellen in Anspruch nehmen. Es bedarf keiner Diagnose, es genügt, sich betroffen von einer seelischen Erkrankung zu fühlen oder auch einfach Interesse an der Thematik psychischer Erkrankungen zu haben. In der Regel gibt es bestimmte Öffnungszeiten, die jeder ohne besondere Voranmeldung nutzen kann, um mit anderen Betroffenen, Angehörigen oder den Mitarbeitenden ins Gespräch zu kommen oder auch nur zusammen zu sein.

Ambulantes Wohnen Illustration

Es ist möglich, Unterstützungsleistung in der eigenen Wohnung zu bekommen. Über sog. „Assistenzleistungen“ können Menschen mit psychischer Beeinträchtigung bei der Alltagsbewältigung Hilfe bekommen. Das beinhaltet auch die Unterstützung bei der Koordinierung von ergänzenden Hilfen im Bereich Gesundheit, Freizeit, Kontakt und Arbeit.

Zusätzlich können bei Bedarf Leistungen der Sozialhilfe (z.B. Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt) oder der Pflegekasse in Anspruch genommen werden.

Besondere Wohnformen stehen Menschen zur Verfügung, die eine intensive Betreuung benötigen. Sie zeichnen sich durch ein gemeinschaftliches Wohnen in einem Wohnheim, einer kleinen Wohngruppe oder in einem sozialpsychiatrischen Pflegeheim aus. Jeder der Bewohnenden bezieht ein Zimmer und erhält tägliche Assistenzleistungen, also Unterstützungsleistungen sowie eine individuelle tagesstrukturierende Förderung bzw. Betreuung. Zusätzlich können bei Bedarf Leistungen der Sozialhilfe (z.B. Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt) in Anspruch genommen werden.

Tagesstätten gelten als Einrichtungen, die Menschen mit chronifizierten Erkrankungen Tagesstruktur und Beschäftigungsmöglichkeiten anbieten. Sie sind Anlaufstelle für Menschen, die vergleichsweise isoliert leben, keinen akuten Bedarf an stationär-medizinischer Behandlung haben, nicht mehr behandlungsbedürftig sind und keiner Beschäftigung nachgehen. Durch das stark niedrigschwellig angelegte Konzept zielt das Angebot vor allem darauf ab, soziale Kontakte herzustellen und die Nutzenden der Angebote an eine Tagesstruktur heranzuführen. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Tagesstätten hat sich bundesweit eine große Bandbreite entwickelt. So betonen manche Tagesstätten den Beschäftigungsaspekt sehr deutlich und verzahnen Angebote im Zuverdienst mit jenen der klassischen Tagesstättenarbeit. Auch spezialisieren sich manche Tagesstätten auf besondere Zielgruppen (z.B. gerontopsychiatrische Tagesstätten oder Tagesstätten für Adoleszente). Andere Tagesstätten versuchen, ihre tagesstrukturierenden Angebote auch außerhalb der Einrichtung in der Gemeinde zu etablieren („virtuelle Tagesstätte“).

Ziel der RPKs ist es, ein Angebot regionaler medizinischer und beruflicher Rehabilitation zu schaffen, welches zusätzlich durch eine psychosoziale Unterstützung flankiert wird. Bundesweit gibt es mittlerweile rund 50 Einrichtungen, die eine medizinisch-berufliche Rehabilitation anbieten. Die Maßnahme wird stationär, aber auch ambulant durchgeführt. Zielgruppe sind Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, die nach einer psychiatrischen Behandlung weiterhin stabilisiert werden müssen, um (wieder) Anschluss an den allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Die konkreten Zielsetzungen hängen von den individuellen Bedarfen ab. So kann die Berufsfindung ebenso im Mittelpunkt stehen wie etwa die konkrete Berufsvorbereitung. Entscheidend für die RPK ist es, dass sie einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt: Insofern stehen medizinisch und psychotherapeutische Zugänge ebenso zur Verfügung wie ergotherapeutische und sozialpädagogische Interventionen. Finanziert wird die Maßnahme – je nach Versicherungsstand des Nutzenden – von den Krankenkassen (Heilbehandlungen), von den Rentenversicherungen (berufliche Rehabilitation) oder von den Agenturen für Arbeit.

Berufsförderungswerke und berufliche Trainingszentren sind Maßnahmen, die entweder – wie das Berufsförderungswerk – den Menschen mit psychischer Beeinträchtigung eine Umschulung anbieten oder – wie bei den beruflichen Trainingszentren – eine Erprobung und Überprüfung sowie Stärkung der arbeitsbezogenen Fähigkeiten anbieten, um so den Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Rechtliche Grundlagen der Berufsförderungswerke sind die §§35,13,20 SGB-IX sowie bei den Berufstrainingszentren die §§16-19 SGB-VI.

Integrationsfirmen bieten Menschen mit einem Schwerbehindertenstatus die Möglichkeit, unter realen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt berufstätig zu sein. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie einerseits am Markt tätig sind und entsprechend wirtschaftlich ausgerichtet sein müssen, andererseits aber 25-50% der Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen vorhalten. Dadurch bieten Integrationsfirmen nachhaltige und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für schwer vermittelbare Menschen mit Behinderungen an. Gleichzeitig können diese Menschen durch flankierende psychosoziale Hilfen begleitet und unterstützt werden. Die Beschäftigung kann befristet sein. Integrationsfirmen können aber auch Menschen mit Behinderungen einen dauerhaften Arbeitsplatz anbieten, der – weil das Personal eben auch aus Menschen ohne Behinderungen rekrutiert wird – eben keine Sonderwelt darstellt. Allerdings greifen Integrationsprojekte für Menschen mit psychischen Erkrankungen nur bedingt, weil nur wenige dieser Personengruppe als Menschen mit Behinderung anerkannt sind.

Zuverdienstprojekte sind Teil der Maßnahmen zur Eingliederung und oftmals mit Tagesstätten institutionell verknüpft. Zuverdienstprojekte sind zwar niedrigschwellig angelegt, aber trotzdem wirtschaftlich ausgerichtet. Konzeptionell sind sie als Aktivierungshilfe gedacht, und zwar für:

  • seelisch behinderte Menschen im Sinne des § 53 SGB-XII
  • Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung/Beeinträchtigung dauerhaft erwerbsgemindert im Sinne des § 42 SGB-XII sind
  • Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung/Beeinträchtigung vorübergehend erwerbsgemindert im Sinne des § 11 Abs. 2 SGB-XII sind.

Zuverdienstprojekte richten sich somit an psychisch kranke Menschen, die dem Arbeitsmarkt nur bedingt oder gar nicht zur Verfügung stehen. Einerseits binden sie diese Menschen in dosierter Form in reale Arbeitsstrukturen ein und bieten so finanzielle Anreize, Tagesstruktur und sinnstiftende Tätigkeit. Andererseits eröffnen sie auch niedrigschwellig einen Zugang zu Hilfe und Betreuung. Für viele Menschen eröffnen sich dadurch Perspektiven des Trainings, der Erprobung oder des Heranführens an den Arbeitsmarkt, ohne Gefahr der Überforderung und der Isolation bzw. Exklusion. Der große konzeptionelle Vorteil der Zuverdienstprojekte liegt darin, dass sie sehr flexibel angelegt sind und dadurch Überforderungssituationen vermeiden können.

Im Rahmen der Diskussion über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind die WfbM in den Mittelpunkt der Diskussion über Teilhabe an Arbeit gerückt. Die Zielgruppe für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation oder der Eingliederungshilfe ist eingegrenzt: Menschen, die auf Grund ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder Besonderheit nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, haben einen rechtlichen Anspruch auf eine Beschäftigung in einer WfbM. Eine Anerkennung als schwerbehinderte Person ist jedoch kein Aufnahmekriterium in einer WfbM. WfbM bieten Menschen mit Behinderungen Ausbildung und anschließend sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und gelten als zentrale Säule der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Das BTHG hat neben der WfbM die Förderung beruflicher Teilhabe über „Andere Leistungsanbieter“ verankert.

Notschlafstellen sind ein niedrigschwelliges Angebot für obdachlose Menschen in einer Notsituation. Es sind Orte, an denen Menschen ohne Obdach schlafen können. In einigen Notschlafstellen werden neben einem Schlafplatz in einem Mehrbettzimmer, auch Essen, Kleidung, Hygieneartikel, Waschmaschinen, medizinische Versorgung und sozialarbeiterische Unterstützung angeboten. In der Regel befinden sich die Notschlafstellen in mittelgroßen und größeren Städten.

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Selbsthilfe und Sonstige Angebote

Selbsthilfeaktivitäten gehören zum Kernbestand sozialpsychiatrischer Versorgung. Dabei zielen Aktivitäten in der Selbsthilfe primär darauf ab, dass sich die Mitglieder der Selbsthilfe gegenseitig unterstützen und Erfahrungen austauschen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern werden Selbsthilfegruppen für betroffene Menschen und Gruppen für die Angehörigen angeboten. Selbsthilfegruppen finden Sie über Selbsthilfekontaktstellen: nakos.de/informationen/basiswissen/kontaktstellen

Gegenüber anderen Selbsthilfethemen zeichnet sich die psychiatrische Versorgung dadurch aus, dass mit den sog. Trialogveranstaltungen eine besondere Form des Dialoges zwischen den Betroffenen, den Angehörigen und den Fachkräften in vielen Regionen Deutschlands institutionalisiert werden konnte. Dabei treffen sich die Akteure in einem öffentlichen Raum, um – häufig thematisch gebunden – „auf Augenhöhe“ Erfahrungen auszutauschen und „Begegnung“ zu ermöglichen.

Darüber hinaus haben sich vor diesem Hintergrund auch die sog. „EX-IN“ (Experienced Involvement) Projekte entwickelt. In diesen Projekten werden Menschen mit Psychiatrie-Erfahrungen fortgebildet, um andere Menschen in akuten Krankheitsphasen zu unterstützen und zu begleiten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Unter der bundesweiten kostenfreien Rufnummer können Erwachsene anonym ihre Fragen und Sorgen besprechen. Die speziell ausgebildeten Beratenden haben ein offenes Ohr für die Probleme der Anrufenden und unterstützen bei der Suche nach neuen Lösungen für ihre Sorgen. Zudem wird auch eine Online-Beratung per Chat angeboten.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.telefonseelsorge.de

Die Tafel ist die Bezeichnung für gemeinnützige Hilfsorganisationen, die Lebensmittel, welche im Wirtschaftskreislauf nicht mehr verwendet und ansonsten vernichtet werden würden, sowie Sach- und Lebensmittelspenden an Bedürftige verteilen oder gegen geringes Entgelt abgeben. Informationen zu Standorten und Nutzungsmöglichkeiten erhalten Sie bei Ihrem jeweiligen Sozialamt, Jobcenter oder direkt bei der Tafel e.V.: www.tafel.de