Unterstützung für Angehörige

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Medizinisch-psychotherapeutische Anlauf- und Beratungsstellen

Menschen, die eine medizinisch-psychotherapeutische oder beraterische Hilfe in Anspruch nehmen wollen, steht dafür ein breites Unterstützungsangebot zur Verfügung. Bei der Fülle an unterschiedlichen Anlaufstellen kann es schwer sein, die für sich passende Hilfeform zu finden. Entsprechend der eigenen Lebenslage bieten sich oft unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen an. Im medizinisch-psychotherapeutischen und beraterischen Sektor reichen diese von stationären Anlaufstellen, wie der Behandlung in einer psychiatrischen Klinik, über das Aufsuchen einer Psychotherapeutin und der ambulanten Behandlung in einer Tagesklinik, bis hin zu aufsuchenden Hilfeformen. Bei aufsuchenden Hilfeformen wird eine Unterstützung im häuslichen Umfeld geschaffen, wie u.a. der sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) oder die ambulant psychiatrische Pflege und Soziotherapie.

Ambulante Anlaufstellen

Hausärzt*innen in einer freien Praxis sind für die Grund- und Erstversorgung von Betroffenen unterschiedlichster Erkrankungen zuständig. Damit stellen sie eine der wichtigsten Anlaufstellen bei körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen dar. Psychische Erkrankungen sind in deutschen Hausarztpraxen mittlerweile die zweithäufigste diagnostizierte Erkrankung. Ihr*Ihre Arzt*Ärztin kann neben einer umfangreichen körperlichen Untersuchung und dem Stellen einer somatischen Diagnose auch bei psychischen Schwierigkeiten weiterhelfen, wie bspw. bei der Weitervermittlung an eine*n Psychotherapeut*in.

In Mecklenburg-Vorpommern sind Sozialpsychiatrische Dienste Bestandteil des öffentlichen Gesundheitsdienstes und sind damit an das Gesundheitsamt angegliedert. Sie bieten gerade jenen Menschen Hilfe an, die von anderen fachärztlichen Diensten nicht (mehr) erreicht werden und/oder deren Symptome der Erkrankung zu massiven Konflikten in ihrem sozialen Umfeld führen. Hier zielen die Maßnahmen auf (Erst-)Beratung, Hausbesuche, Gutachtererstellung, Krisenintervention und Integration des betroffenen Menschen in das jeweilige Versorgungssystem. Diagnostische und therapeutische Leistungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Neben dieser eher fürsorglichen Ausrichtung haben sozialpsychiatrische Dienste aber noch eine andere gesellschaftliche Funktion: Über das PsychKG und ihre unmittelbare oder mittelbare Einordnung in öffentliche Verwaltungsstrukturen haben sozialpsychiatrische Dienste das Recht, Zwangsunterbringungen zur Gefahrenabwehr zu veranlassen. Damit ordnet sich den sozialpsychiatrischen Diensten auch explizit eine staatliche Kontroll- bzw. Ordnungsfunktion zu. Die sozialpsychiatrischen Dienste stehen i.d.R. unter einer ärztlichen Leitung. Neben dem medizinischen Fachpersonal, sind primär Fachkräfte mit psychologischer oder sozialpädagogischer Qualifikation dort beschäftigt.

Psychologische Beratung unterstützt Menschen dabei, Antworten auf ihre Fragen zu finden, für ihre Konflikte und Probleme Lösungen zu entwickeln oder die Fähigkeit zu erlernen, mit nicht lösbaren Konflikten zu leben. Sie arbeiten generationenübergreifend und sind offen für Menschen aller Altersgruppen. Einzelne, Paare und Familien sowie Kinder und Jugendliche können dieses Angebot wahrnehmen. Die Beratenden haben einen professionell fachlichen Hintergrund aus der Psychologie und/ oder der Sozialpädagogik, sowie weitere fundierte Aus- oder Weiterbildungen aus den Bereichen Psychotherapie, Familientherapie und Beratung. Die Gespräche sind i.d.R. kostenlos und können auf Wunsch anonym stattfinden. Eine Terminvergabe erfolgt vorab telefonisch. Die Beratenden unterliegen der Schweigeplicht.

Ein Pflegestützpunkt ist eine örtliche Auskunfts- und Beratungsstelle rund um das Thema Pflege. Die Beratung ist kostenlos und richtet sich primär an die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Die Beratenden koordinieren alle, für die Versorgung und Betreuung wesentlichen, pflegerischen und sozialen Unterstützungsangebote, wie beispielsweise die Unterstützung bei der Suche nach einem ambulanten Pflegedienst oder bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises.

In einigen Landkreisen und kreisfreien Städten in M-V gibt es spezielle Fachberatungsstellen mit verschiedenen Schwerpunkten. Dazu gehören beispielsweise die Autismusambulanzen, die Beratungsstellen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Frauen, die Beratungsstellen gegen Medienabhängigkeit, die Beratungsstellen für Kinder psychisch kranker Eltern und für Betroffene mit psychischer Erkrankung sowie die Opferberatungsstellen und die Suchtberatungsstellen.

Die Beratenden haben einen professionell fachlichen Hintergrund aus der Psychologie und/ oder der Sozialpädagogik, sowie weitere fundierte Aus- oder Weiterbildungen aus den Bereichen Psychotherapie, Familientherapie, Traumatherapie und/oder Beratung. Die Gespräche sind i.d.R. kostenlos und können auf Wunsch anonym stattfinden. Eine Terminvergabe erfolgt vorab telefonisch. Die Beratenden unterliegen der Schweigeplicht.

Psychotherapeut Illustration

In Deutschland haben folgende Gruppen die Erlaubnis, psychotherapeutisch tätig zu werden:

– ärztliche Psychotherapeut*innen: Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie bzw. für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Ärzte*innen mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie

  • psychologische Psychotherapeut*innen
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen
  • Therapeut*innen mit Psychotherapie-Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz:

Diplom-Psycholog*innen mit Heilkunde-Erlaubnis, Heilpraktiker*innen eingeschränkt für Psychotherapie und (Voll-) Heilpraktiker*innen.

Niedergelassene, approbierte (über eine staatliche Zulassung verfügende) psychologische bzw. ärztliche Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen bieten in den Praxen Unterstützungen bei seelischen Konflikten durch wissenschaftlich anerkannte Verfahren der Psychotherapie an. Die Kosten können durch die Krankenkassen übernommen werden. „Heilpraktiker*innen eingeschränkt für Psychotherapie“ können diese Form der therapeutischen Behandlung nicht über die (gesetzlichen) Krankenkassen abrechnen.

Hinweis zur Terminvereinbarung: In Mecklenburg-Vorpommern besteht über die Kassenärztliche Vereinigung M-V (KV MV) die Möglichkeit, bei einer Terminservicestelle Unterstützung bei der Vereinbarung von Erstgesprächen oder Akutbehandlungen bei einem*einer Psychotherapeut*in zu erhalten. Dies setzt allerdings einen Dringlichkeitsvermerk auf dem Überweisungsschein voraus, den Sie durch Ihren*Ihre Arzt*Ärztin bekommen, um eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen erhalten sie hier.

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Selbsthilfe und Sonstige Angebote

Selbsthilfeaktivitäten gehören zum Kernbestand sozialpsychiatrischer Versorgung. Dabei zielen Aktivitäten in der Selbsthilfe primär darauf ab, dass sich die Mitglieder der Selbsthilfe gegenseitig unterstützen und Erfahrungen austauschen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern werden Selbsthilfegruppen für betroffene Menschen und Gruppen für die Angehörigen angeboten. Selbsthilfegruppen finden Sie über Selbsthilfekontaktstellen: nakos.de/informationen/basiswissen/kontaktstellen

Gegenüber anderen Selbsthilfethemen zeichnet sich die psychiatrische Versorgung dadurch aus, dass mit den sog. Trialogveranstaltungen eine besondere Form des Dialoges zwischen den Betroffenen, den Angehörigen und den Fachkräften in vielen Regionen Deutschlands institutionalisiert werden konnte. Dabei treffen sich die Akteure in einem öffentlichen Raum, um – häufig thematisch gebunden – „auf Augenhöhe“ Erfahrungen auszutauschen und „Begegnung“ zu ermöglichen.

Darüber hinaus haben sich vor diesem Hintergrund auch die sog. „EX-IN“ (Experienced Involvement) Projekte entwickelt. In diesen Projekten werden Menschen mit Psychiatrie-Erfahrungen fortgebildet, um andere Menschen in akuten Krankheitsphasen zu unterstützen und zu begleiten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Als Mitglied des Psychiatrienetzwerks bieten diese Internetseiten zahlreiche Rubriken, Beratungskontakte und Auskünfte zu Diagnosen und Therapiemöglichkeiten. Der Bundes- und der Landesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V. unterstützt Angehörige beispielsweise auch bei der Suche nach einer Selbsthilfegruppe.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bapk.de und unter: www.lapkmv.de

Unter der bundesweiten kostenfreien Rufnummer können Erwachsene anonym ihre Fragen und Sorgen besprechen. Die speziell ausgebildeten Beratenden haben ein offenes Ohr für die Probleme der Anrufenden und unterstützen bei der Suche nach neuen Lösungen für ihre Sorgen. Zudem wird auch eine Online-Beratung per Chat angeboten.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.telefonseelsorge.de