Unterstützung für junge Erwachsene bis 27 Jahre/Adoleszente

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Unterstützung für junge Erwachsene bis 27 Jahre/Adoleszente

Menschen, die eine medizinisch-psychotherapeutische oder beraterische Hilfe in Anspruch nehmen wollen, steht dafür ein breites Unterstützungsangebot zur Verfügung. Bei der Fülle an unterschiedlichen Anlaufstellen kann es schwer sein, die für sich passende Hilfeform zu finden. Entsprechend der eigenen Lebenslage bieten sich oft unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen an. Im medizinisch-psychotherapeutischen und beraterischen Sektor reichen diese von stationären Anlaufstellen, wie der Behandlung in einer psychiatrischen Klinik, über das Aufsuchen einer Psychotherapeutin und der ambulanten Behandlung in einer Tagesklinik, bis hin zu aufsuchenden Hilfeformen. Bei aufsuchenden Hilfeformen wird eine Unterstützung im häuslichen Umfeld geschaffen, wie u.a. der sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) oder die ambulant psychiatrische Pflege und Soziotherapie.

Ambulante Anlaufstellen

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Die MediClin Müritz Klinik Röbel bietet im Rahmen der Psychiatrischen Institutsambulanz eine ambulante Spezialsprechstunde für junge Menschen zwischen 17 bis 23 Jahren an. Ein interdisziplinäres Team aus medizinischen, psychologischen und sozialpädagogischen Professionen arbeiten eng zusammen, um die zu Behandelnden in dieser speziellen Lebensphase zu unterstützen. Ziel ist es, den jungen Heranwachsenden, medizinische Hilfe und sozialpsychiatrische Therapie im Einzel- und Gruppensetting ohne Abbruch an den Schnittstellen zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Erwachsenenpsychiatrie zu gewährleisten. Im Fokus steht die Unterstützung für die in diesem Alter anstehenden Entwicklungsaufgaben wie bspw. die schulische und berufliche Perspektive der jungen Menschen und die Verselbstständigung im Wohnen. Es werden Diagnostik und Therapie angeboten sowie die Einbeziehung der Angehörigen in den therapeutischen Prozess durchgeführt.

Teilstationäre Anlaufstellen

In der Adoleszenz-Tagesklinik des Klinikums in Stralsund werden junge Erwachsene zwischen 18 und 23 Jahren behandelt. Schwerpunkte des Behandlungsplan liegen auf Erkrankungen wie Angst- und depressive Störungen, somatoforme Störungen einschließlich Essstörungen, Zwangsstörungen, Suchtmittelmissbrauch sowie dissoziale Entwicklungen. Die Tagesklinik verfügt über 10 Klinikplätze für junge Erwachsene. Die Behandlung erfolgt in gruppen- und einzeltherapeutischen Settings und unter Einbeziehung von Angehörigen.

Die tagesklinische Behandlung dauert i.d.R. 12 Wochen, kann unter Umständen jedoch auch kürzer und länger andauern.

Die komplementären Therapien beinhalten Sozio-, Ergo- und Sporttherapie, das Erlernen von Entspannungsverfahren, Wahrnehmungstraining sowie Psychoedukation. Ergänzend wird Haushaltstraining sowie erlebnisorientierte Therapie, Konzentrationstraining sowie individuelles Skillstraining angeboten. In Kombination mit dem psychotherapeutischen Zugang erfolgt bedarfsweise eine psychopharmakologische also medikamentöse Behandlung.

Im Fokus steht die Unterstützung für die in diesem Alter anstehenden Entwicklungsaufgaben wie bspw. die schulische und berufliche Perspektive der jungen Menschen und die Verselbstständigung im Wohnen.

Stationäre Anlaufstellen

Im Vordergrund stationärer Hilfen für die (zumeist) Akut- und Krisenbehandlung steht nach wie vor die Behandlung in den Krankenhäusern zur Verfügung. Das sind entweder psychiatrische Kliniken oder Allgemeinkrankenhäuser, an denen eine psychiatrische Abteilung angeschlossen ist. Ergänzt wird dieses Angebot durch Kliniken bzw. Fachabteilungen der sogenannten psychosomatischen Medizin. Auch gibt es für spezielle Störungsbilder besondere stationäre Rehabilitationskrankenhäuser (z.B. Sucht).

Unter Rehabilitation versteht man in der Medizin die Wiederherstellung der physischen und/ oder psychischen Fähigkeiten eines Menschen, im Anschluss an eine Erkrankung, ein Trauma oder eine Operation. Ein weiteres Ziel ist die Wiedereingliederung in das Sozial- und Arbeitsleben. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation tragen dazu bei, dass Menschen mit chronischen Erkrankungen oder aufgrund einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls in der Lebensführung beeinträchtigte Menschen (wieder) selbstbestimmt und möglichst selbstständig leben können. Rehabilitation ist eine interdisziplinäre Aufgabe, die oft in Zusammenarbeit mit Fachkräften aus den Bereichen Medizin, Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Psychotherapie, Psychologie, Logopädie u.a., erfolgt.

Insbesondere bei chronischen Erkrankungen und psychischen und/oder psychosomatischen Auffälligkeiten können Rehamaßnahmen in Anspruch genommen werden. Chronische Erkrankungen bei Erwachsenen, die diese rechtfertigen, sind beispielsweise orthopädische Erkrankungen, Zustand nach Herzinfarkt oder Schlaganfall, Diabetes mellitus, Krebs und starkes Übergewicht. Bei psychischen Erkrankungen wie bspw. Depressionen, Suchterkrankungen, Essstörungen sowie Angst- oder Zwangsstörungen kann ebenso eine Rehabilitation beantragt werden.
Die wichtigsten Kostenträger von Rehabilitationsmaßnahmen sind in Deutschland die gesetzliche bzw. private Krankenversicherung. Darüber hinaus finanzieren die gesetzliche Unfallversicherung, die Sozialhilfeträger, sowie die Rentenversicherung und Pflegeversicherung Reha-Maßnahmen. Für die Beantragung ist Ihr*Ihre Haus- und/oder Facharzt*ärztin anzusprechen.

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Hilfen aus der Sozialpsychiatrie

Neben dem medizinischen und psychotherapeutischen Sektor, der sich in der Regel – bis auf sozialpsychiatrische Dienste – über die Krankenkasse finanziert, besteht gerade für Menschen mit chronisch-psychischen Erkrankungen ein institutionell breit gefächertes Angebot der Sozialpsychiatrie in der sog. Eingliederungshilfe nach SGB IX zur Verfügung. In der Sozialpsychiatrie wird gerade in der praktischen Arbeit Wert daraufgelegt, die betroffenen Menschen in ihren sozialen Netzwerken zu stärken und mit ihnen gemeinsam eine berufliche und private Lebensperspektive im Kontext der Erkrankung zu entwickeln. Insofern ist die Sozialpsychiatrie als besonderes und außerhalb der akutmedizinischen Versorgung etabliertes Arbeitsfeld zu konturieren, das innerhalb der Gemeinde um die klinisch-psychiatrischen Angebote gruppiert ist und wesentlich als Eingliederungshilfe über das SGB-IX finanziert wird. Leistungserbringer sind in der Regel gemeinnützige Träger der freien Wohlfahrt (Vereine) oder Sozialunternehmen. In Mecklenburg – Vorpommern ist die Kommune für die Finanzierung zuständig.

Das Bundesteilhabegesetz – Was ist ab 2020 neu?

Bereits im Juli 2017 ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft getreten. In Anlehnung an die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sollen sich durch das BTHG Unterstützungen stärker an dem persönlichen Bedarf des einzelnen Menschen orientieren. Das BTHG wird in insgesamt 4 Stufen bis 2023 eingeführt. Im Jahr 2020 wurden Leistungen der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe (SGB XII) in das neunte Sozialgesetzbuch zur „Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen“ (SGB IX) verschoben. Auch die bisherige Unterscheidung von ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten gibt es nicht mehr. Leistungen der Eingliederungshilfe werden über sog. Fachleistungsstunden vereinbart. Haben Menschen darüber hinaus einen Bedarf an existenzsichernden Leistungen, etwa, weil das Einkommen nicht reicht, um die Lebenskosten zu decken, können zusätzlich Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) beantragt werden.

Seit dem 01.Januar 2020 werden vier Leistungsgruppen unterschieden:

  1. Leistungen zur sozialen Teilhabe
  2. Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  3. Leistungen zur Teilhabe an Arbeit
  4. Leistungen der medizinischen Rehabilitation

Die berufsvorbereitende Tagesstätte ist eine tagesstrukturierende, teilstationäre Einrichtung für jungen Menschen zwischen 16- 27 Jahren, die eine psychische Erkrankung haben. In der Regel verfügen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen über keinen abgeschlossenen Schul- bzw. Berufsabschluss und sind teilweise derzeit nicht ausreichend belastbar für den Arbeitsmarkt. Das Angebot zielt darauf ab, die Teilnehmer*innen durch ein umfassendes Wochenprogramm in Verbindung mit einer intensiven persönlichen Betreuung und einer individuell abgestimmten Berufsvorbereitung (inklusive Praktika) dabei zu unterstützen, eine berufliche Perspektive zu entwickeln und im Anschluss eine Ausbildung oder berufliche Rehabilitationsmaßnahme zu beginnen.

Die Teilnehmer*innen werden dazu befähigt, eine Tagesstruktur zu entwickeln oder diese zu stabilisieren, ihre Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit zu erproben, ihre kommunikativen und sozialen Fähigkeiten zu trainieren und zu erweitern und eine persönliche berufliche Perspektive zu entwickeln.

Neben dem Wochenprogramm werden die Teilnehmer*innen dazu befähigt, und dabei unterstützt, berufspraktische Erfahrungen zu sammeln. Hier bestehen einerseits interne Praktikums- und Arbeitsmöglichkeiten im trägerinternen Arbeitstraining oder andererseits werden die Teilnehmer*innen bei der Vermittlung in externe Praktika unterstützt.

Die Tagesstätte richtet sich speziell an junge Erwachsene in der Adoleszenz im Alter von 18 bis 25 Jahren mit psychischen Erkrankungen. Für die Aufnahme in die Tagesstätte ist ein Antrag beim zuständigen Sozialhilfeträger zu stellen. Ziel der Einrichtung ist die Schaffung einer Alltagsstruktur für die Teilnehmenden, die Förderung der Selbstständigkeit, Förderung der psychischen Stabilität, Förderung von Kontakten zu Gleichaltrigen und die Entwicklung einer Zukunftsperspektive u.a. in den Bereichen Arbeit und Wohnen. In die Arbeit wird zur Stärkung der Teilnehmenden das soziale Umfeld und wichtige Angehörige mit einbezogen.

Angebote der Tagesstätte Uhlenhaus sind beispielsweise die Mitarbeit in der Bibliothek, handwerkliches Arbeiten, Holzarbeiten, Hauswirtschaft, kreatives Arbeiten, Einkaufstraining, Förderung von kognitiven und musikalischen Fähigkeiten, Bewegungstraining und soziales Kompetenztraining.

Das Intensiv Betreute Wohnen richtet sich an junge Erwachsene hauptsächlich im Alter von 18 bis 23 Jahren in belasteten Lebensverhältnissen und mit psychischen Erkrankungen. Die jungen Erwachsenen leben in einer Wohngemeinschaft mindestens sechs Monate bis zu einem Jahr, in Ausnahmefällen auch länger. Die intensiv betreute Wohngruppe soll ein „Sprungbrett“ darstellen und somit die Verselbständigung der jungen Erwachsenen fördern. Für die Aufnahme zum IBW ist ein Antrag beim zuständigen Sozialamt und dem Jobcenter notwendig. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten für die Hilfe und das Jobcenter übernimmt die Mietzahlungen. Ziel der Einrichtung ist es die jungen Erwachsenen bei der Bewältigung des Alltages und bei Behördenangelegenheiten zu unterstützen. Zudem werden Hilfen bei der Haushaltsführung und der Vermittlung in Schule, Praktikum, Ausbildung, Beruf und letztlich selbstständigem Wohnen gegeben.

Die Wohngemeinschaft Luna ist ein Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahren mit psychischen Beeinträchtigungen oder Erkrankungen, die einer intensivpädagogisch betreuten Einrichtung entwachsen sind. Die Jugendlichen ab einem Alter von 16 Jahren erhalten hier Unterstützung im Prozess des Übergangs zum selbständigen Wohnen. Zwei Fachkräfte sind an den Wochentagen in den Wohnungen zu gegen. Sie sind mit einer hohen Verlässlichkeit und Kontinuität Ansprechpersonen, Beratende und Unterstützende und begleiten die Jugendlichen im Prozess der Verselbständigung.

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Selbsthilfe und Sonstige Angebote

Selbsthilfeaktivitäten gehören zum Kernbestand sozialpsychiatrischer Versorgung. Dabei zielen Aktivitäten in der Selbsthilfe primär darauf ab, dass sich die Mitglieder der Selbsthilfe gegenseitig unterstützen und Erfahrungen austauschen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern werden Selbsthilfegruppen für betroffene Menschen und Gruppen für die Angehörigen angeboten. Selbsthilfegruppen finden Sie über Selbsthilfekontaktstellen: nakos.de/informationen/basiswissen/kontaktstellen

Gegenüber anderen Selbsthilfethemen zeichnet sich die psychiatrische Versorgung dadurch aus, dass mit den sog. Trialogveranstaltungen eine besondere Form des Dialoges zwischen den Betroffenen, den Angehörigen und den Fachkräften in vielen Regionen Deutschlands institutionalisiert werden konnte. Dabei treffen sich die Akteure in einem öffentlichen Raum, um – häufig thematisch gebunden – „auf Augenhöhe“ Erfahrungen auszutauschen und „Begegnung“ zu ermöglichen.

Darüber hinaus haben sich vor diesem Hintergrund auch die sog. „EX-IN“ (Experienced Involvement) Projekte entwickelt. In diesen Projekten werden Menschen mit Psychiatrie-Erfahrungen fortgebildet, um andere Menschen in akuten Krankheitsphasen zu unterstützen und zu begleiten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Unter der bundesweiten kostenfreien Rufnummer können Kinder und Jugendliche anonym ihre Fragen und Sorgen besprechen. Die Rufnummer ist täglich montags bis samstags von 14:00 bis 20:00 Uhr besetzt. Die speziell ausgebildeten Berater*innen haben ein offenes Ohr für die Probleme der Kinder und Jugendlichen und unterstützen bei Suche nach neuen Lösungen für ihre Sorgen. Zudem wird auch eine Online-Beratung per Chat angeboten.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.nummergegenkummer.de/kinder-und-jugendtelefon.html

Unter der bundesweiten kostenfreien Rufnummer können Erwachsene anonym ihre Fragen und Sorgen besprechen. Die speziell ausgebildeten Beratenden haben ein offenes Ohr für die Probleme der Anrufenden und unterstützen bei der Suche nach neuen Lösungen für ihre Sorgen. Zudem wird auch eine Online-Beratung per Chat angeboten.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.telefonseelsorge.de

Die Tafel ist die Bezeichnung für gemeinnützige Hilfsorganisationen, die Lebensmittel, welche im Wirtschaftskreislauf nicht mehr verwendet und ansonsten vernichtet werden würden, sowie Sach- und Lebensmittelspenden an Bedürftige verteilen oder gegen geringes Entgelt abgeben. Informationen zu Standorten und Nutzungsmöglichkeiten erhalten Sie bei Ihrem jeweiligen Sozialamt, Jobcenter oder direkt bei der Tafel e.V.: www.tafel.de